Dass das klimafreundliche Bauen seitens der Regierung in Deutschland unterstützt wird, ist schon längst bekannt. Auch der Begriff „Effizienzhaus“ ist sicherlich ebenfalls häufiger zu hören gewesen. Doch was ist mit der Vorschrift, dass nur noch der Effizienzhausstandard 40 förderfähig ist? Was gilt aktuell?

Solaranlage zur Aufbereitung von Warmwasser und zum Heizen (Bild: ulleo /pixabay)
Frage #1: Was ist ein Effizienzhaus?
Für Wohngebäude wurde ein energetischer Standard festgelegt. Der findet sich in den Regelungen zum sogenannten Effizienzhaus wieder. Dieses hat hohe Maßstäbe, die sich jedoch einzig auf den Energieverbrauch beziehen.
Eines der Kriterien für ein Effizienzhaus betrifft die Frage, wie hoch der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes ist. Ein weiterer Aspekt befasst sich mit der Gebäudehülle. Ist diese ausreichend gedämmt?
Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust sind dabei die wichtigsten Bereiche, um die es geht. Um eine Förderung für ein solches Energiesparhaus zu erhalten, ist die Beratung durch einen Energieexperten wichtig. Zudem sind die zu erreichenden Zielwerte bereits in der Planung des Gebäudes zu berücksichtigen.
Sie können über verschiedene Wege erreicht werden. Nicht alle Architekten und Bauingenieure sind dazu ausreichend informiert. Es ist daher nicht nur seitens der Förderungsgeber vorgeschrieben, sondern auch generell empfehlenswert, einen Energieberater zu konsultieren.
Frage #2: Effizienzhaus 40 oder 55?
Eigentlich sollte der Effizienzhausstandard 40 ab dem 1. Januar 2025 in Deutschland verpflichtend sein. Tatsächlich gilt jedoch nach wie vor der Standard 55 als Maßstab, wenn Privatpersonen einen Antrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bei der KfW stellen möchten. Durch den Wechsel der Regierung wurde der schärfere Standard erst einmal auf Eis gelegt und es bleibt fraglich, ob er je durchgesetzt wird.
Grundsätzlich werden durch die beiden Standards bestimmte Klassen definiert. Je kleiner die Kennzahl ist, desto weniger Energie braucht das Gebäude. Um diese Werte festzulegen, wurde ein Referenzgebäude gewählt, das den Vorgaben des GEG, also des Gebäudeenergiegesetzes, entspricht. Es gilt als Effizienzhaus 100.
Im Vergleich zum Referenzgebäude braucht ein Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent der Primärenergie. Der Transmissionswärmeverlust wird mit 70 Prozent angegeben. Damit ist der Wärmeschutz, der allein durch die Bauweise und die Dämmung erreicht wird, um 30 Prozent besser als bei dem Referenzgebäude.
Das Energieeffizienzhaus 40 beschreibt einen Neubau, bei dem eine besonders effiziente Heizungsanlage installiert wurde. Außerdem ist der CO2-Ausstoß des Hauses sehr niedrig. Der Energiebedarf ist im Vergleich zum Referenzgebäude um 60 Prozent geringer. Damit unterschreitet dieser Standard die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Frage #3: Wie wird ein Effizienzhaus gebaut?
Um ein Effizienzhaus zu bauen, bedarf es mehrerer Maßnahmen, die sowohl baulicher als auch technischer Natur sind. Heizung, Dämmung und Lüftung müssen im Zusammenspiel einen möglichst geringen Energiebedarf des Gebäudes ergeben. Dabei sollte die Wärmedämmung am besten gleichmäßig über das Gebäude verteilt sein und die gesamte Hülle des Hauses schützen. Die Anlagentechnik für Heizung und Lüftung muss auf modernste Technik und die Nutzung erneuerbarer Energien setzen.
Zur Anwendung kommt beispielsweise Umweltwärme, die über Wärmepumpen oder durch die Installation einer Solaranlage zur Aufbereitung von Warmwasser genutzt wird. Zusätzlich kann die Solartechnik auch die Heizung selbst unterstützen. Die Lüftungsanlage hingegen verwendet häufig die Technik der Wärmerückgewinnung, um Energie zu sparen.
Dennoch: Jedes Haus muss individuell betrachtet werden, was vor allem bei einer Sanierung zu berücksichtigen ist. Die Erstellung eines energetischen Gesamtkonzepts ist der Schlüssel zu einem möglichst geringen Energieverbrauch und zu einem Gebäude, das den Anforderungen an den Klimaschutz gerecht wird.
Frage #4: Muss ein Energieexperte befragt werden?
Wer eine Förderung beantragen möchte, braucht mehr als nur eine geprüfte Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen, von Heizungsanbietern und Gebäudetechnikern. Bauherren benötigen auch einen Energieexperten, wenn Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen beantragt werden sollen.
Bei der Förderstufe mit QNG ist ein Berater für Nachhaltigkeit zwingend vorgeschrieben. Die fachkundigen Experten geben wichtige Hinweise für klimafreundliche Baumaßnahmen und stellen sicher, dass Bauherren alle nötigen Informationen und Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, mit denen sie energiesparende Gebäude bauen lassen können.
Frage #5: Welche Förderungen gibt es für ein Effizienzhaus?
Aktuell bietet die KfW verschiedene Varianten zur Förderung eines energieeffizienten Gebäudes an. Hier ein Überblick:
Kredit Nr. 296
Dieser Kredit für einen klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment ist dafür gedacht, ein Haus oder eine Wohnung energie- und flächeneffizient zu bauen. Die Höhe des Kredits ist auf maximal 100.000 Euro pro Wohnung festgelegt, wobei er sowohl für den Neubau als auch für den Erstkauf in Anspruch genommen werden kann. Bis zu zehn Jahre Zinsbindung sind dabei möglich, die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 35 Jahre betragen.
Kredit Nr. 297 und 298
Auch diese Kredite werden für einen klimafreundlichen Neubau vergeben, wobei die Förderung nur für neue Wohngebäude möglich ist. Häuser und Wohnungen sind dabei inbegriffen, sie sollen durch den zinsgünstigen Kredit energieeffizient und nachhaltig gebaut werden können. Auch der Erstkauf von Wohnraum wird damit gefördert. Wiederum wurde die maximale Laufzeit des Darlehens auf 35 Jahre festgelegt, eine zehnjährige Zinsbindung ist möglich. Nach dieser Zeit werden die Zinsen neu verhandelt, was sich für Bauherren sowohl positiv als auch negativ auswirken kann. Es lohnt sich, frühzeitig an die Anschlussfinanzierung zu denken.
Kredit Nr. 300
Familien mit Kindern sind auf besondere Zuschüsse angewiesen. Diese erhalten sie mit diesem Kredit, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung neu bauen oder kaufen wollen. Gefördert wird jedoch nur der Erstkauf – beim erneuten Kauf einer Wohnung oder eines Hauses nach einem früheren Verkauf ist die Förderung nicht mehr möglich. Gefördert werden Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende, sofern diese Zielgruppen über ein niedriges bis mittleres Einkommen verfügen. Die Höchstbeträge für den Kredit liegen bei 170.000 bis 270.000 Euro.
Nähere Auskünfte zu diesen Krediten sowie zu weiteren Fördermöglichkeiten unter anderem bei Sanierungen erteilt die KfW. Ein Beratungstermin wird mit der Hausbank vereinbart.
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