Eine Verschärfung der Energiesparverordnung (EnEV) könne nur in Betracht, wenn im Gegenzug spürbare Förderungsprogramme sanierungswillige Bauherren deutlich entlasten, erklären Fachverbände.
EnergiesparverordnungEine Verschärfung der Energiesparverordnung (EnEV) könne nur in Betracht, wenn im Gegenzug spürbare Förderungsprogramme sanierungswillige Bauherren deutlich entlasten, erklären Fachverbände.
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