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Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung

Kommt auf ihrem Grundstück jemand zu Schaden haften sie mit ihrem gesamten Vermögen und auch mit ihrem Einkommen!

Die Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter.

Grundbesitzer Haftpflicht schützt vor Schadenersatzansprüchen! (Foto: Dominik Pabis / iStockphoto)

Als Grundbesitzer haben sie eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht für ihr Grundstück!

Beinhaltet ihr Grundstück beispielsweise eine Wegfläche, sind sie als Eigentümer dafür verantwortlich, dass auf dieser niemand zu Schaden kommt.

Zieht sich etwa ein Dritter bei einem Sturz auf ihrer Wegfläche Verletzungen zu, weil sie im Winter die vereiste Fläche nicht mit Kies bestreut haben, kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen.

Wie bei allen Haftpflichtschäden, haften sie mit ihrem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – auch mit ihrem Einkommen!

Die Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung schützt sie vor Schadensansprüchen Dritter, die auf ihrem – unbebauten – Grundstück zu Schaden gekommen sind.

Wann ist eine Grundbesitzer Haftpflicht sinnvoll

Grundsätzlich gilt: Eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung braucht jeder, der Eigentümer eines Hauses oder Grundstückes ist, für das ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt.

Gleiches gilt für Besitzer von Eigentumswohnungen. Meist hat hier jedoch der Verwalter eine entsprechende Versicherung für das gesamte Objekt abgeschlossen!

Die Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung bietet Ihnen Schutz, wenn z.B. jemand auf ihrem Grundstück zu Schaden kommt oder auch, wenn Flammen von Ihrem Haus auf ein benachbartes übergreifen sollten.

Hier sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich ausschließlich um Wohnungen und Häuser handelt, die vermietet werden oder um unbebaute Grundstücke.

Jedoch: Bewohnt der Eigentümer sein Haus selber, deckt die private Haftpflichtversicherung dieses Risiko.

Für sie als Bauherr oder Baufrau macht eine Grundbesitzer Haftpflicht somit nur für die Zeit vor Baubeginn Sinn.

Erwerben sie bereits frühzeitig ein Grundstück und bleibt dieses geraume Zeit unbebaut, so ist eine Grundbesitzer Haftpflicht zu empfehlen.

Schutz durch die Grundbesitzer Haftpflicht

Eine Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht befriedigt berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter und schützt so das Einkommen und das Vermögen des Eigentümers.

Außerdem werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt.

Hierin wird auch die Funktion der Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht als eine Art Rechtsschutzversicherung deutlich: sollte es zu einem Prozeß mit einem potentiellen Anspruchsteller kommen, so übernimmt die Grundbesitzer Haftpflicht auch sämtliche Prozeß- und Anwaltskosten.

 

Wir empfehlen ihnen zu diesem Thema auch den Artikel Bauversicherung Übersicht!

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Versicherung
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