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Leitungswasser oder Rohrbruch Versicherung

Ein Wasserrohrbruch kann ärgerliche Ausmaße annehmen!
Meist bleibt es nicht nur beim ruinierten Teppich, sondern es werden auch Parkettböden, Decken und Wände durch einen Leitungswasserschaden beschädigt. Beträchtlich können auch die Kosten für Reparaturen und Neubeschaffung der beschädigten Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sein.
Es ist also sinnvoll sich mit einer Leitungswasser Versicherung vor diesem Risiko zu schützen.

Leitungswasser Versicherung deckt Schäden, die durch Austreten von Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren entstehen.

Ein Wasserrohrbruch kann ärgerliche Ausmaße annehmen! (Foto: Paul Tessier / iStockphoto)

Die Leitungswasser Versicherung deckt Schäden, die durch Austreten von Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen entstehen. Sie wird auch Rohrbruch Versicherung genannt.

Leitungswasserschaden

Von einem Leitungswasserschaden sprechen die Versicherungsunternehmen dann, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt.

Das kann ein Wasseraustritt aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen sein, oder ein Wasseraustritt aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen.

Dazu zählt auch Wasseraustritt aus:

  • Anlagen der Warmwasserversorgung oder Dampfheizung
  • Heizungs-, Klima- und Wärmepumpen-Anlagen
  • Solarheizungsanlagen

Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten werden dem Leitungswasser gleichgesetzt.

Tritt Leitungswasser nicht an den dafür vorgesehenen Stellen aus oder liegt keine bestimmungsgemäße Verwendung vor, so ist ein Austritt von Leitungswasser "bestimmungswidrig".

Beispiele dafür sind undichte Heizkörper oder eine überlaufende Badewanne. Versichert sind auch Frost- und Bruchschäden an Leitungswasser führenden Installationen, sowie an deren Zu- und Ableitungsrohren.

Hinweis: Tritt Leitungswasser aus Fußbodenheizungen und Schwimmbecken aus, so müssen im Vertrag der Leitungswasser Versicherung die daraus resultierenden Schäden explizit mitversichert werden, da sie andernfalls nicht gedeckt sind.

Leistungen der Leitungswasser Versicherung

Die Leitungswasser Versicherung deckt Schäden am Gebäude und an im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen Einrichtungsgegenständen und Hausrat.

Weiters sind Aufräumungs-, Abbruch-, Reinigungs- und Abdeckkosten sowie De- und Remontagekosten durch die Leitungswasser Versicherung gedeckt.

Auch die Kosten für die Behebung von Bruch- und Frostschäden inklusive Nebenarbeiten, Auftau- und Suchkosten werden beglichen.

Gebäude und Sachen sind durch die Leitungswasser Versicherung zum Neubau- bzw. Wiederbeschaffungswert versichert.

Versicherungsausschluss

Folgende Schäden werden durch die Leitungswasser Versicherung nicht gedeckt:

  • Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser
  • durch Grundwasser
  • durch Hochwasser
  • durch Witterungsniederschläge oder durch den in diesen Fällen verursachten Rückstau
  • durch Sprinkleranlagen im Brandfall
  • durch Druckproben
  • durch Umbauten/Reparaturarbeiten
  • durch Erdsenkung
  • durch Erdrutsch (es sei denn, dass Leitungswasser dafür ursächlich war)
  • durch Schwamm

Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes entstanden sind, werden nicht übernommen, auch wenn sie erst nach Beginn des Versicherungsschutzes in Erscheinung treten!

 

Wir empfehlen ihnen zu diesem Thema auch die Artikel Bauversicherung Übersicht sowie Wohngebäudeversichung!

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Versicherung
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