Überschwemmungen durch Regen, Sturm oder Sturmfluten können immense Schäden verursachen. Wenn Hausbesitzer über entsprechende Versicherungen verfügen, haben sie eine Sorge weniger. Doch Vorsicht bei voreiligen Aufräumarbeiten. Zuerst muss der Gutachter her.
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Überschwemmung – Gutachten vor Aufräumarbeiten
04. November 2011
BAUVERTRAG: Wann sind erste Zahlungen fällig?
27. Juni 2011
Wer einen Neubau plant, stellt sich schnell die Frage, ab wann die ersten Zahlungen für das Bauunternehmen fällig werden. Die Meinungen gehen nicht selten weit auseinander. Rechtlich ist die Sache klar: Es muss nachvollziehbar sein,…
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