
Im Rahmen der jährlichen Abrechnung der Betriebskosten geht es auch um umlagefähige Nebenkosten. Nicht alle Kosten dürfen an den Mieter weitergereicht werden, einige muss tatsächlich der Vermieter selbst tragen.
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.19. Oktober 2021
Im Rahmen der jährlichen Abrechnung der Betriebskosten geht es auch um umlagefähige Nebenkosten. Nicht alle Kosten dürfen an den Mieter weitergereicht werden, einige muss tatsächlich der Vermieter selbst tragen.
weiterlesen »06. Oktober 2021
Monatlich wird eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten geleistet. Diese werden einmal im Jahr über die Betriebskostenabrechnung abgeglichen. Dabei passieren aber leider allzu häufig Fehler zuungunsten des Mieters.
weiterlesen »16. April 2021
Sind Betriebskosten das gleiche wie Nebenkosten? Weit gefehlt, denn wie auch bei den Begriffen Warm- und Kaltmiete handelt es sich laut Mietrecht um völlig unterschiedliche Dinge. Dieser Ratgeber klärt auf!
weiterlesen »01. Juli 2013
Eigentum verpflichtet. Hierzu zählt auch, dass Immobilienbesitzer, die vermieten eine stets korrekte Hausverwaltung durchführen. In Hinblick auf komplexe Abrechnungen greifen Hausverwalter zumeist auf spezielle Software zurück. Anders sind die vielfältigen Aufgaben rund um Betriebskostenabrechnungen &…
weiterlesen »29. Juni 2012
In manchen Fällen erheben Hauseigentümer die monatlichen Betriebskosten als Pauschale. Lassen sich Mieter vertraglich darauf ein, haben sie kein Recht auf Auskünfte über die tatsächlich angefallene Höhe.
weiterlesen »02. Januar 2012
Hausbesitzer müssen ihren Mietern innerhalb eines Jahres die Abrechnung der Betriebskosten zustellen. Da verwundert es kaum, wenn Bewohnern noch an Silvester die Kostennoten ins Haus flattern. Besonders ärgerlich wird es, wenn diese fehlerhaft sind.
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