Mit dem Sicherheitseinbehalt für Bauleistungen hat der Gesetzgeber eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen, berechtigte Mängelansprüche der Bauherren abzusichern.
weiterlesen »07. März 2019
Mit dem Sicherheitseinbehalt für Bauleistungen hat der Gesetzgeber eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen, berechtigte Mängelansprüche der Bauherren abzusichern.
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