Bauherren aufgepasst: Wer einen Großumbau seines Gebäudes plant, sollte an die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten denken. Wertet das Finanzamt den großzügig angelegten Umbau als Neubau, ist die steuerliche Sofort-Abschreibung dahin!
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Abschreibung – Wenn der Umbau zum Neubau wird
22. Juli 2011