25. April 2011
Leitungswasser oder Rohrbruch Versicherung
Ein Wasserrohrbruch kann ärgerliche Ausmaße annehmen!
Meist bleibt es nicht nur beim ruinierten Teppich, sondern es werden auch Parkettböden, Decken und Wände durch einen Leitungswasserschaden beschädigt. Beträchtlich können auch die Kosten für Reparaturen und Neubeschaffung der beschädigten Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände sein.
Es ist also sinnvoll sich mit einer Leitungswasser Versicherung vor diesem Risiko zu schützen.
Die Leitungswasser Versicherung deckt Schäden, die durch Austreten von Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen entstehen. Sie wird auch Rohrbruch Versicherung genannt.
Leitungswasserschaden
Von einem Leitungswasserschaden sprechen die Versicherungsunternehmen dann, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt.
Das kann ein Wasseraustritt aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen sein, oder ein Wasseraustritt aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen.
Dazu zählt auch Wasseraustritt aus:
- Anlagen der Warmwasserversorgung oder Dampfheizung
- Heizungs-, Klima- und Wärmepumpen-Anlagen
- Solarheizungsanlagen
Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten werden dem Leitungswasser gleichgesetzt.
Tritt Leitungswasser nicht an den dafür vorgesehenen Stellen aus oder liegt keine bestimmungsgemäße Verwendung vor, so ist ein Austritt von Leitungswasser "bestimmungswidrig".
Beispiele dafür sind undichte Heizkörper oder eine überlaufende Badewanne. Versichert sind auch Frost- und Bruchschäden an Leitungswasser führenden Installationen, sowie an deren Zu- und Ableitungsrohren.
Hinweis: Tritt Leitungswasser aus Fußbodenheizungen und Schwimmbecken aus, so müssen im Vertrag der Leitungswasser Versicherung die daraus resultierenden Schäden explizit mitversichert werden, da sie andernfalls nicht gedeckt sind.
Leistungen der Leitungswasser Versicherung
Die Leitungswasser Versicherung deckt Schäden am Gebäude und an im Besitz des Versicherungsnehmers befindlichen Einrichtungsgegenständen und Hausrat.
Weiters sind Aufräumungs-, Abbruch-, Reinigungs- und Abdeckkosten sowie De- und Remontagekosten durch die Leitungswasser Versicherung gedeckt.
Auch die Kosten für die Behebung von Bruch- und Frostschäden inklusive Nebenarbeiten, Auftau- und Suchkosten werden beglichen.
Gebäude und Sachen sind durch die Leitungswasser Versicherung zum Neubau- bzw. Wiederbeschaffungswert versichert.
Versicherungsausschluss
Folgende Schäden werden durch die Leitungswasser Versicherung nicht gedeckt:
- Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser
- durch Grundwasser
- durch Hochwasser
- durch Witterungsniederschläge oder durch den in diesen Fällen verursachten Rückstau
- durch Sprinkleranlagen im Brandfall
- durch Druckproben
- durch Umbauten/Reparaturarbeiten
- durch Erdsenkung
- durch Erdrutsch (es sei denn, dass Leitungswasser dafür ursächlich war)
- durch Schwamm
Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes entstanden sind, werden nicht übernommen, auch wenn sie erst nach Beginn des Versicherungsschutzes in Erscheinung treten!
Wir empfehlen ihnen zu diesem Thema auch die Artikel Bauversicherung Übersicht sowie Wohngebäudeversichung!



Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte nachstehendes Risiko versichern, da ich dies von einem Bekannten empfohlen bekommen habe, der einen solchen Schaden auf seinem Hausgrundstück hatte.
Es ist doch richtig, dass zunächst bis zum Grundstück alles an Wasserschäden die Kommune zahlt ?
Aber wer zahlt wenn irgendein Rohr egal ob Zu- oder Ableitung platzt und es entsteht dadurch einen erheblichen Schaden für aufbackern, nezue Rohre verlegen etc und auch ein Schaden am Gebäude bzw Keller ?
Dieses Risiko möchte ich versichern. Eine Gebäudeversicherung mit Leitungswasser Sturm habe ich, aber dort ist dieses Risiko nicht versichert.
Können Sie mir helfen und ein Angebot unterbreiten. Gerne können Sie mir auch dann ein Angebot über eine neue kompl. GebäudeVersicherung unterbreiten.
Ich habe zwei Häuser.
Dann habe ich auch mal was gehört mit einem Rückstau im Kanalsystem.
Kann dieser von meinem Anschluss auch passieren oder kommt dieser vom Gemeindekanal zu mir ?
Gerne erwarte ich Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Frau Hillenbrand
Sehr geehrte Frau Hillenbrand,
vielen Dank für ihr Interesse an mein-bau.com.
Wir berichten über aktuelle Urteile, erteilen selbst jedoch keine Rechtsauskünfte. Fundierte Auskünfte sowie Versicherungs-Policen erhalten Sie bei Anwälten sowie entsprechenden Versicherungsunternehmen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Wünschen an diese Dienstleister.
Mit besten Grüßen
Ursula Pidun / Redaktion mein-bau.com