Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung wird der Käufer zwar zum Immobilienbesitzer, dennoch muss er sich in die Gemeinschaft einfügen. Gefühlt ist dies vergleichbar mit dem Wohnen zur Miete, denn die „Verfassung“ der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – die Gemeinschaftsordnung – legt rechtlich verbindlich Rechte und Pflichten aller Wohnungseigentümer fest. Gegenseitige Rücksichtnahme, Regelungen zur Tierhaltung und die Verteilung der Kosten sind nur wenige Beispiele für derartige Regelungen.
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