Private Bauherren sollten innerhalb der komplexen Bauphase stets mit Fristen und Terminen arbeiten. Ansonsten kann es zu relativ hohen Zusatzkosten kommen. Zeitdruck bei der Kündigung des Mietverhältnisses beispielsweise führt zur unüberschaubaren Kostenfalle.
Ein Bau sollte von umsichtigen Bauherren perfekt geplant werden. Dazu zählt es auch, Fristen und Termine festschreiben, damit Häuslebauer nicht finanziell und zeitlich in Bedrängnis geraten.
Solche festen und für Bauträger verbindlichen Ankerpunkte zur Abgabe bestimmter Leistungen durch den Bauträger sollten unbedingt im Vertrag festgeschrieben werden, empfiehlt Jörg Schudnagies von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Bauherren –
Bauvertrag ist wirksam
Zwar ist ein Bauvertrag auch ohne Festlegung jeglicher Fristen und Termine wirksam. Wenn jedoch völlig unklar bleibt, zu welchen Terminen bestimmte Arbeiten fertiggestellt sein müssen, so kommt es oftmals zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen Bauträger und Bauherren, erläutert der Anwalt.
Besser sei es daher für alle Beteiligten, wenn sowohl der Herstellungsbeginn als auch die Fertigstellung des Bauprojekts genau festgeschrieben werden. Damit sei sich jede Partei darüber im Klaren, welche Pflichten zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen sein müssen.
Bauherren – Baubeginn muss zügig erfolgen
Zwar gelte rechtlich die Regel, dass der Bauunternehmer nach Abschluss des Vertrages unverzüglich mit dem Bau beginnen muss und ihn auch in angemessener Zeit fertigzustellen hat. Im Zweifel und besonders dann, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist es jedoch besser wenn Bauherren klare Vereinbarung vorlegen, die schriftlich im Vertrag fixiert wurden. Denn Bauunternehmen stehen in der Beweislast, wenn es um Erklärungen geht, warum sie bestimmte Arbeiten nicht pünktlich ausführen konnten.
Bauherren – Kündigung möglich
Müssen Bauherren über Gebühr lange auf die zu erledigenden Arbeiten durch das Bauunternehmen warten, so haben sie die Möglichkeit, Nachfristen zu setzen. Verstreicht auch hierbei zu viel Zeit, ist eine Kündigung des Vertrages möglich. Dass Bauunternehmen eine solche drastische Folge scheuen, liegt auf der Hand. Schließlich müssen sie in solchen Fällen unter Umständen Schadenersatz an die betroffenen Bauherren leisten.
Verweise:
Jahresmagazin Passivhaus Kompedium 2012
Das Schwedenhaus für die Familie
Bauen mit Holz als Beitrag zum Klimaschutz
Ökohäuser – natürliches und gesundes Wohnen
Holzbau versus Massivbau
Variantenreiche Holzbauweise
Holzbau – Buchempfehlungen
Carports in Holzbauweise
Holzhäuser – ursprünglich und voller Charme
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