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Baugenehmigung für das Gartenhaus?

Gartenhäuschen beherbergen jede Menge Krimskrams, Gartenmöbel und Gerätschaften. Doch sie sind nicht nur nützlich sondern sehen zumeist auch recht hübsch aus. Aber Vorsicht: Ab einer gewissen Größe muss eine Baugenehmigung her!

Das Gartenhäuschen

Gartenhäuschen benötigen ab einer bestimmten Größe eine Baugenehmigung. (Foto: Danny König / Pixelio.de)

Gartenhäuschen sind praktisch und nützlich. Sie beherbergen neben Gartenmöbeln auch alle möglichen Gerätschaften zur Bearbeitung des Gartens bis hin zum Rasenmäher und Krimskrams jeglicher Art. Kein Wunder, dass das Gartenhäuschen zum erklärten Liebling der Häusle-Besitzer wurde. Das machte sich auch der Handel zu Nutze und bietet die praktischen Gartenhäuschen in unzähligen Größen und Ausfertigungen an.

Regeln schaffen die Länder

Doch Achtung: Wer mit seinem Häuschen gleich ganz groß herauskommen will, weil jede Menge Utensilien unterzubringen sind, muss in Deutschland eine Baugenehmigung einholen. Ab wann dies erforderlich ist, wurde nicht bundeseinheitlich festgelegt. Vielmehr werden die Vorgaben von den Ländern spezifiziert. Erkundigen kann sich der Hausbesitzer beim Bauamt. Doch auch der Baumarkt vor Ort hat die Verordnungen zur Hand und kann den künftigen Gartenhausbesitzer professionell beraten.

Der Gartenhaus-Bau unterliegt strengen Grenzen

Mit der Einhaltung bestimmter Größen und ggf. dem Einholen einer Baugenehmigung ist noch lange nicht alles getan. Will der Hausbesitzer auch künftig mit dem Nachbarn in Frieden leben, so muss er wohl oder übel weitere Regeln einhalten. So ist es empfehlenswert, mindestens drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück zu halten. Zwar ist es auch erlaubt, das Häuschen direkt auf die Grundstücksgrenze zu setzen. Dann aber darf es die Höhe von drei Metern nicht übertreffen. Des Weiteren darf der Gesamtradius der umbauten Gartenlaube nicht mehr als 20 Quadratmeter betragen. Sofern der Hausbesitzer noch weitere Grenzbauten im Garten stehen hat, so ist es nicht statthaft, die Gesamtnutzungsfläche von 50 Quadratmetern zu überschreiten.

Vor dem Bau beraten lassen

Wer sich vor dem Bau ausführlich beraten lässt und alle Regeln einhält, kann sich schon bald an seinem Gartenhäuschen erfreuen. Schließlich wäre es schade, wenn die teure Anschaffung am Ende wieder abgebaut werden muss, nur weil entsprechende Grenzlinien, Normen und Regeln schon im Vorfeld ignoriert worden sind.

Stilvolle englische Gartenhäuser:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Architektur, Hausbau, Garten
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