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Mehr Wettbewerb im Bauhandwerk

Seit dem 1. Mail 2011 gilt auch für Österreich und Deutschland die nächste Stufe der Liberalisierung am Arbeitsmarkt. Davon soll vor allem auch die Baubranche profitieren. Kommt es tatsächlich zu mehr gesundem Wettbewerb oder müssen Maurer, Fliesenleger & Co. künftig zu Dumpinglöhnen arbeiten?

EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit

Mehr Wettbewerb am Arbeitsmarkt ab Mai 2011 (Foto: Gerd Altmann / Pixelio.de)

Für alle, die in Kürze einen Bau planen, ist die weitere Liberalisierung des Arbeitsmarktes, die am 1. Mail 2011 in Kraft getreten ist, sicher interessant. Ausländische Arbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa dürfen in Deutschland und Österreich nunmehr ohne jegliche Beschränkung arbeiten und Erwerbseinkommen erzielen. Gleichzeitig tritt die Dienstleistungsfreiheit für das Baugewerbe sowie die grenzüberschreitende Leiharbeit in Kraft. Davon wird vor allem auch das Baugewerbe kräftig profitieren. In Deutschland wird erwartet, dass die neue Freizügigkeit am Arbeitsmarkt auch die Probleme des zunehmenden Fachkräftemangels abfedern kann.

Siebenjährige Schonfrist beendet

Die EU-Osterweiterung gibt es bereits seit Mai 2004, doch für Deutschland und Österreich galt bis zum 1. Mai 2011 eine Schonfrist. Nach dieser Frist und der weiteren Öffnung des Arbeitsmarktes werden besonders im Baugewerbe und im Maschinenbau kräftige Zuwächse erwartet. Doch ist der Optimismus tatsächlich gerechtfertigt und gibt es auch Schattenseiten der neuen Freizügigkeit?

Zuzugsquote nur schwer einschätzbar

Führende Wirtschaftsinstitute in Deutschland rechnen mit etwa 100.000 bis 140.000 Menschen, die in die BRD einwandern, um ein Erwerbseinkommen zu erzielen. „Wir schätzen, dass der Anteil zwischen 45 und 60 Prozent liegen wird“, erklärte der IAB-Forschungsbereichsleiter Herbert Brücker. Er ist im Nürnberger Institut zuständig für europäische Integration. Hans-Werner Sinn, Chef des Ifo-Instituts, schätzt diese Annahme allerdings als zu niedrig bewertet ein. Er glaubt an wesentlich höhere Zuzüge. Demnach sollen es „Millionen“ sein, die langfristig aus Estland, Lettland und Litauen, Tschechien und Ungarn sowie Polen, Slowakei und Slowenien den Weg in die BRD finden.

Hochqualifizierte in Billigjobs?

Einig ist sich die Fachwelt in Deutschland darüber, dass die Immigranten hoch qualifiziert sein werden und der Wettbewerb insbesondere in den Grenzregionen zunehmen wird. Dies liegt insbesondere auch am hohen Bildungsniveau der Interessenten aus den angesprochenen Beitrittsländern. Ein relativ hoher Anteil verfügt sogar über einen Hochschulabschluss. Die Experten glauben, dass vor allem Facharbeiter und Mitarbeiter mit universitärem Abschluss auf den deutschen Arbeitsmarkt drängen. Diesem Positivmerkmal stehe jedoch negativ gegenüber, dass die Bewerber deutlich unter ihrem Qualifikationen arbeiten müssten und Hochschulabsolventen genötigt sind, Billigjobs anzunehmen.

DGB warnt vor Lohndumping

So warnt auch schon der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Hinblick auf deutsche Firmen, die zur Maximierung des Gewinns gezielt auf Lohndumping durch ausländische Subunternehmer setzen. Hilfreiche Abwehrmechanismen wie etwa drastische Sanktionierungen fehlen insbesondere in der BRD, sodass die Befürchtung nahe liegt, die tariflich festgelegten Mindestlöhne könnten unterschritten werden. Auch das Bau-Handwerk im Kreis Steinfurt sieht der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit Mai 2011 mit einigem Bauchgrimmen entgegen. Es befürchtet insbesondere, dass keine ausreichenden Kontrollen durchgeführt werden, ob den angelernten Maurern, Fliesenlegern, Malern und anderen Bauarbeitern zumindest der jeweilige Mindestlohn gezahlt wird. „Das kann dazu führen, dass Betriebe diese Arbeitnehmerfreizügigkeit zur Beschäftigung von Billigarbeitern aus diesen Ländern ausnutzen“, erklärte Willi Arning, Obermeister der Bau-Innung Steinfurt.

Sicherung der Sozialkassen

Konform gehen die Experten in der BRD in der Annahme, dass künftige Mitarbeiter aus den EU-Osterweiterungsländern die Sozialversicherungskassen stärken werden. Damit gehöre vor allem die deutsche Rentenversicherung zu den Profiteuren. Voraussetzung hierzu ist natürlich, dass die Mitarbeiter korrekt entlohnt werden. Um dies sicherzustellen, kündigte die deutsche Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) in diesen Tagen rigide Kontrollen an. „Besonders auf dem Bau, in der Gebäudereinigung, der Pflegebranche und der Gastronomie werden wir verstärkt Kontrollen durchführen“, erklärte von der Leyen gegenüber den Medien. Demnach werde der Zoll, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Sozialversicherung flächendeckend und eingehend prüfen, ob Mindestlöhne gezahlt und Sozialversicherungsbeiträge entsprechend abgeführt würden. Um dieser Aufgabe adäquat nachzukommen, wurde der Personalbestand inzwischen deutlich aufgestockt.

Österreich zeigt sich für Ost-Erweiterung gut gerüstet

Österreich zeigt sich für die Ost-Erweiterung auf dem Arbeitsmarkt gut gerüstet und hat bereits Ende März 2011 ein Gesetz gegen Lohndumping verabschiedet. Damit bewegen sich sowohl inländische Arbeitskräfte als auch mögliche Immigranten auf sicherer arbeitsmarktrechtlicher Grundlage und können der neuen Freizügigkeit am Arbeitsmarkt gelassen entgegensehen. Entspannter jedenfalls, als die deutschen Nachbarn, die mögliche Probleme erst einmal auf sich zurollen lassen. In Österreich wurden im Vorfeld ganz konkret Strafen für jene Arbeitgeber definiert, die weniger als den festgelegten, kollektiv-vertraglich festgelegten Grundlohn zahlen und/oder Kontrollen der Arbeitsverhältnisse behindern. Im Wiederholungsfall werden bis zu 50.000 Euro als Strafe fällig.

Experten zeigen sich zufrieden

Hans-Werner Frömmel, Innungsmeister der österreichischen Bauunternehmen ist daher überzeugt, dass niemand Angst vor der Ost-Erweiterung am Arbeitsmarkt haben muss. Er erklärte: „Wenn fairer Wettbewerb herrscht und sich alle Mitbewerber an dieselben Vorgaben halten, muss niemand Angst ums Geschäft haben.“ Ähnlich äußerte sich auch der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Josef Muchitsch und zeigt sich zufrieden mit den schützenden Gesetzesvorgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich. Kritisch sieht er jedoch die Regelungen für die Lohnnebenkosten für heimische Unternehmen. Für die ersten sechs Beschäftigungsmonate müssten diese im Heimatland abgeführt werden. Dort fallen jedoch oftmals wesentlich niedrigere Sätze an.

Erfahrungswerte sammeln und auswerten

„Konkurrenz belebt das Geschäft“, diese eherne Weisheit wird auch für den gerade in Kraft getretenen nächsten Schritt der europäischen, arbeitsmarktpolitischen Liberalisierung zutreffen. Dennoch lassen sich stabile Erfahrungswerte nur über einen längeren Zeitraum sammeln und auswerten, um die neue Freizügigkeit am Arbeitsmarkt objektiv beurteilen zu können. Dr. Willi Quandt, Handwerkskammer Münster, dämpft die Euphorie für Deutschland ein wenig und gibt zu bedenken, dass „von diesem Zeitpunkt an ausländische Unternehmen vorübergehend Tätigkeiten in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausführen dürfen, auch wenn sie dort gar keinen Firmensitz haben.“ Unter dem Strich bedeutet dies, dass für die Mitarbeiter dieser Firmen dann auch der Tarifvertrag des jeweiligen Heimatlandes gelten kann und Löhne vergleichsweise drastisch unterboten werden.

Video: IW- Köln zur EU-Osterweiterung

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