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Eine Baustelle ist kein Kinderspielplatz

Wer baut, muss für Sicherheit auf der Baustelle sorgen. Kinder fühlen sich von Baustellen ganz besonders magisch angezogen. Ein Warnschild hilft wenig, um schwere Unfälle zu verhindern.

Achtung Bauarbeiten

Warnschilder entbinden Bauherren nicht von einer Haftung im Schadensfall. (Foto: Rainer Sturm / Pixelo.de)

Wer einen Bau plant, wird sich schon bald um die Sicherheit der künftigen Baustelle Gedanken machen. Besonders Kinder werden von Baustellen geradezu magisch angezogen. Dies betrifft nicht nur fremde Kinder, sondern natürlich auch den eigenen Nachwuchs. Da kann es schnell zu Komplikationen und im schlimmsten Fall sogar zu schweren Unfällen kommen. Vorsorge ist gefragt!

Gelbe Warnschilder nur bedingt tauglich

Zwar gibt es im Handel jede Menge Schilder zu kaufen, die mit eindringlichen Worten davor warnen, die Baustelle NICHT zu betreten. Oftmals findet sich auch der deutliche Hinweis: „Eltern haften für ihre Kinder“. Doch allzu viel Rechtskraft haben diese Warnungen nicht. Zum einen sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter nicht schuldfähig. Zum anderen können auch die Eltern nicht so ohne Weiteres in Haftung genommen werden. Können sie glaubhaft darstellen, ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt zu haben, hat der Grundstücksbesitzer das Nachsehen.

Absichern – aber richtig

Der Bauherr ist in jeder Bauphase dazu verpflichtet, das Baugrundstück abzusichern. Das betrifft nicht nur die Absicherung vor dem unbefugten Betreten von Kindern, sondern gegenüber allen Fremden, die hier nichts zu suchen haben. Ausgehobene Gruben, lose Kabel, Steine, Schutt und Geröll – all dies sind Fallen für ungebetene Gäste. Besonders aber für die neugierigen Kleinen, die das Grundstück ausschließlich aus der Abenteuerperspektive sehen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sorgt für eine Umzäunung des gesamten Geländes. Außerdem sollte der Rohbau nach Beendigung der täglichen Arbeiten verschlossen werden. Treppen und Balkone, die gefährliche Fallen darstellen, müssen gesondert abgesichert werden. Leitern und alle Gerätschaften, an denen es sich leicht hochklettern lässt, gehören ebenso hinter Verschluss wie Werkzeuge, Materialien und Maschinen.

Regelmäßige Kontrollen durchführen

Schließlich können auch gelegentliche Kontrollen und Besuche außerhalb der Arbeitszeiten signalisieren, dass diese Baustelle unter Bewachung steht. Das spricht sich schnell herum und kann einen zusätzlichen Schutz gewährleisten.

Foto: Rainer Sturm / Pixelio.de

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