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Streit am Gartenzaun lässt sich vermeiden

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt!“, wusste schon der Dichter Friedrich Schiller zu beklagen. Besonders in der Sommerzeit kommen diese Worte häufig zum Tragen. Wenn draußen im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon gegrillt wird und Rauch in Nachbars Garten zieht, kommt es häufig im wahren Wortsinn zu dicker Luft.

Gartenzäune

Grillen kann durchaus zum Streit mit dem Nachbarn führen ( alexraths / Clipdealer.de)

Der Sommer ist für Hausbesitzer die schönste Zeit im Jahr. Wäre da nicht der liebe Nachbar, der sich über Lärm, Grillgeruch und über die Zaungrenze wachsende Pflanzen aufregt. Doch mit etwas guten Willen kann Streit am Gartenzaun vermieden und die Outdoor-Idylle in vollen Zügen genossen werden.

Vorsorge verhindert Streit am Gartenzaun

Besonders dann, wenn Pflanzen und Sträucher über die Zaungrenze hinweg wuchern oder Lärm die empfindlichen Ohren des Nachbarn stören, kann es zu teilweise heftigem Streit zwischen zwei ansonsten friedliebenden Nachbarn kommen. Um dies schon im Vorfeld zu verhindern, macht es Sinn, eine generelle Rücksichtnahme an den Tag zu legen und sich darüber hinaus zu informieren, was im Garten eigentlich erlaubt ist und was nicht.

Lärm führt häufig zu Streit am Gartenzaun

Zwangsläufig entsteht draußen mehr Lärm, wenn Familien und Freunde zum geselligen Beisammensein zusammentreffen, grillen und somit nicht nur Lärm sondern auch eine gewisse Geruchsbelästigung verursachen. Anlass zum Ärger gibt es genug und er erstreckt sich auch auf über die Nachbarschaftsgrenze hinaus wuchernde Pflanzen und andere Querelen. Kai Warnecke, vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin rät dazu, gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn unbedingt aus dem Weg zu gehen. “Egal wie das Urteil ausfällt: Der Ärger bleibt, schließlich ist der Nachbar eine Dauererscheinung im Leben“, weiß er zu berichten. Folgende Tipps helfen, den Frieden mit dem Nachbarn zu bewahren:

  • Streit am Gartenzaun: Der Balkon
    Der Balkon ist Bestandteil der Wohnung. Selbstverständlich darf hier also Gartenmobiliar aufgestellt werden. Blumenkübel, Balkonkästen & Co. sind ebenfalls erlaubt. Voraussetzung hierzu ist allerdings, dass alles ordnungsgemäß befestigt wird. Nicht hinnehmen müssen Nachbarn, dass laufend Blüten auf ihr Terrain hinüberwehen. Auch Gießwasser sollte keinesfalls beim Nachbarn landen.
  • Streit am Gartenzaun: Gestaltung des Gartens
    Der Garten darf ganz nach dem eigenen Geschmack gestaltet werden. Irgendeinen Einfluss auf die Optik darf der Nachbarn nicht für sich in Anspruch nehmen. Selbst der Anblick auf Gartenzwerge muss im Zweifel ertragen werden. Ausgenommen sind aber Figuren in Lebensgröße. Das muss der Nachbar dann doch nicht dulden. Hingegen müssen Fahnen oder Planen, die durch das Flattern im Wind eine erhebliche Geräuschkulisse verursachen, entfernt werden, wenn sich er Nachbar hierdurch gestört fühlt.
  • Streit am Gartenzaun: Wuchernde Pflanzen
    Wuchernde Pflanzen, die den Bereich des Nachbarn tangieren, sind ein stetes Ärgernis. Gartenbesitzer sind hier verpflichtet, das Grünzeug regelmäßig zurückzuschneiden. Auch Äste, die über Zäune hängen, müssen entfernt werden. Wird keine Abhilfe geschaffen, darf der Nachbar selbst zur Säge greifen.
  • Streit am Gartenzaun: Grillen
    Grillen im Garten oder auf dem Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Ausnahmen gelten hier nur, wenn das Grillen im Mietvertrag ausdrücklich verboten wurde oder der Rauch in die Wohnungen der Nachbarn zieht. Möglicherweise lässt sich durch die Wahl des Standorts des Grills eine Geruchsbelästigung weitgehend vermeiden.
  • Streit am Gartenzaun: Geräuschkulisse
    Nichts führt zu mehr Streitereien unter Nachbarn, als eine Geräuschkulisse. Generell gilt: Nachtruhe von 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ist einzuhalten. Dann sind Geräuschkulissen jeglicher Art in jedem Fall zu unterbinden. Auch Feste im Garten, so schön sie auch sind, müssen so ablaufen, dass sich der Nachbar nicht gestört fühlt. Gleiches gilt für die Mittagsruhe, deren Zeiten jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind.
  • Streit am Gartenzaun: Der Rasenmäher
    Schließlich wird auch der Rasenmäher regelmäßig zum Zankapfel zwischen Nachbarn. Um Probleme zu vermeiden, empfehlen sich geräuscharme Rasenmäher. Motorbetriebene Geräte sollten nur werktags zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr zum Einsatz kommen. Sonntags sollte der Rasenmäher ungenutzt bleiben. Dies gilt jedoch nicht für den guten alten Hand-Rasenmäher. Er darf auch am Wochenende zum Einsatz kommen.
  •  
    Streit am Gartenzaun sollte möglichst vermieden werden:

    Verweise:
    Sichtschutz für Balkon, Garten und Terrasse
    Hollywoodschaukel bietet Komfort im Garten
    Im Garten beginnt die Grillsaison
    Buchempfehlung – Pflanzen in Hülle und Fülle
    Blumenkübel – Blütenpracht für Garten & Co.
    Garten – Frühjahrskur für Beete & Co.
    Wohnen – zauberhafte Pflanzkübel für den Frühling
    Gartendeko für ein grünes Schlaraffenland

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