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Swimmingpool krönt den eigenen Garten

Wer im Hochsommer bei glühenden Temperaturen und drückender Schwüle in das kühle Nass abtauchen will, für den bietet sich ein eigener Swimmingpool im Garten an. Im Gegensatz zu überfüllten Freibädern und entfernten Badeplätzen lässt sich die Abkühlung hier besonders komfortabel genießen. Doch was ist beim Bau eines Pools im Garten zu beachten und lohnt der Aufwand tatsächlich?

Schwimmbecken

Mit einem eigenen Swimmingpool im Garten lässt sich das Leben genießen. (Foto: acik / Clipdealer.de)

Die Monate Juli und August sind oftmals geprägt von wahren Hitzeperioden. Spätestens dann, wenn drückende Schwüle über das Land zieht, wird der Sprung ins kühle Nass zur angenehmen Erfrischung. Auch sonst bietet ein Swimmingpool im Sommer viel Abwechslung und zieht Jung und Alt in seinen Bann. Der eigene Swimmingpool gibt optisch viel her und krönt praktisch jeden Garten.

Auf die Lage kommt es an

Wer es scheut, öffentliche Freibäder zu besuchen und auch der nächste See keine wirkliche Alternative bietet, der sollte an den Bau eines eigenen Pools im Garten denken. Werden einige wichtige Punkte beachtet, so kann das Schwimmbad auf dem eigenen Grund und Boden zu einer wahren Wohlfühl-Oase mit großem Spaßfaktor werden. Besondere Beachtung sollte der Wahl der Lage zugemessen werden. So liegt das neue Schwimmbecken im günstigsten Fall nahe der Terrasse und in einem besonders sonnigen Bereich. So läuft der Schwimmspaß in Sichtweite der anderen Gartennutzer ab und die Kommunikation bleibt erhalten.

Baugenehmigung & Co.

Ob eine Baugenehmigung für den eigenen Swimmingpool im Garten erforderlich ist, lässt sich beim Bauamt abklären. In der Regel ist diese nicht zwingend notwendig. Auskünfte hierzu erteilt das für den Wohnort zuständige Bauamt. Wer dort einen gezeichneten Plan vom Grundstück und dem künftigen Swimmingpool vorlegt, hat diesbezüglich das Wichtigste schon getan. Der Verband Privater Bauherren erläutert, dass die Planungszeichnung durchaus laienhaft angelegt sein darf. Die Maße müssen jedoch exakt stimmen. Beim Bauamt erfahren Bauherren auch, wie weit die Abstände zur Grenze des Grundstücks sein müssen, damit beim Bau dieses Projekts alles legitim vonstatten geht. Ebenso erteilt das Bauamt Auskünfte zu Fragen der Wasserentsorgung und des Anschlusses an einen Kanal.

Freie Fahrt für „Quick-up“-Pools

Pools, die lediglich aufgeblasen werden, bleiben generell von allen Genehmigungsverfahren befreit. Sie dürfen ohne Nachfrage genutzt werden. Solche sogenannten „Quick-up“-Swimmingpools sind sehr beliebt bei jenen, die nur hin und wieder einmal einen Pool nutzen wollen. Zudem sind sie günstig zu erstehen: Praktisch jeder Baumarkt hält solche Modelle schon ab unter 100 Euro bereit.

Stahlwand- , Polystrol- oder Isotonbecken

Wer einen dauerhaften Swimmingpool in den Garten integrieren möchte, der ist mit einem Stahlwandbecken gut beraten. Dieses Modell lässt sich von Heimwerkern relativ leicht aufbauen – inklusive der Montage sowie der passenden, zumeist im Angebot enthaltenen Technik zur Wasserwiederaufbereitung. Etwas kniffliger wird es, wenn sich Verbraucher für ein Polystrol- oder Isoton-Schwimmbecken entscheiden. Wie bei einem Stahlwandbecken wird ein solcher Swimmingpool mit Folie abgedeckt. Zum Selbstbau eigenen sich diese Modelle jedoch eher nicht. Somit gehört die Abdichtung mit Folie in die Hand des versierten Fachmanns.

Ein Swimmingpool kann teuer werden

Bei der Frage, was der Spaß im eigenen Swimmingpool denn kosten wird, kommt es ganz auf Größe, Material und Ausstattung an. Sogenannte „Einstückbecken gibt es preislich in ganz unterschiedlichen Margen, die Grenzen nach oben sind weit offen. Hinzu kommen Kosten für die Beauftragung eines Fachmanns, der den Aufbau professionell durchführen wird.

Wie tief darf es denn sein?

Hinsichtlich der Beckentiefe gehen die Meinungen und Wünsche oftmals weit auseinander. Fachleute raten zu einer maximalen Tiefe von 1,50 Metern, damit Swimmingpool-Nutzer im Wasser noch stehen können. Auch die Treppe am Rand darf in keinem Fall fehlen, um einen sicheren Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Überhaupt sollte dem Sicherheitsaspekt beim eigenen Swimmingpool im Garten allergrößte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Schließlich bietet ein Schwimmbecken auch Gefahren. Kinder sollten ein Swimmingpool niemals unbeaufsichtigt nutzen und auch auf Haustiere muss geachtet werden. Wird der Pool nicht genutzt, sollte der Swimmingpools komplett abgedeckt werden.

Verkehrssicherungspflicht beachten

Wer einen eigenen Swimmingpool im Garten besitzt, dem obliegt auch die Verkehrssicherungspflicht. Dies bedeutet, dass generell keine Personen Schaden nehmen dürfen. Wer um das Grundstück herum einen hohen Zaun verbaut, der schafft diesbezüglich Vorsorge und signalisiert gleichsam Unbefugten, das Grundstück nicht zu betreten. Damit es nicht zu Unfällen kommt, sollten Pool-Besitzer unbedingt Ansaugöffnungen unter Kontrolle halten. Dabei sollte die Fließgeschwindigkeit 0,3 Meter pro Sekunde nicht überschreiten.

Ebenso dürfen Gitter über den Ansaugöffnungen gemäß DIN-Norm 13451 keine Löcher aufweisen, die größer sind als acht Millimeter. Vorsicht ist auch bei Einbauleuchten geboten. Diese sollten so montiert werden, dass sich Haare dort nicht verfangen können. Werden alle vorgegeben Sicherheitsstandards eingehalten, steht dem sommerlichen Vergnügen im kühlen Nass nichts mehr im Wege und der attraktive Pool lässt sich den ganzen Sommer über unbeschwert und in vollen Zügen genießen.

 

Der Traum vom eigenen Pool lässt sich realisieren:

 
Verweise:
Sichtschutz für Balkon, Garten und Terrasse
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Im Garten beginnt die Grillsaison
Buchempfehlung – Pflanzen in Hülle und Fülle
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