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Haushaftpflicht – Eigentum verpflichtet!

Grundstücks- und Gebäudeeigentümer benötigen eine Haushaftpflicht Versicherung die oft auch als Grundbesitzer Haftpflicht bezeichnet wird. Diese Haftpflichtversicherung deckt Schadensfälle ab, wenn Dritte auf dem eigenen Grundstück einen Schaden erleiden.

Haftpflichtversicherungen schützen vor hohen finanziellen Forderungen.

Haftpflichtversicherungen schützen vor hohen finanziellen Forderungen (Bild: iriana88w/clipdealer.de)

Haushaftpflicht: Schutz vor finanziellem Ruin

Haftpflichtversicherungen gehören zu den wichtigsten Versicherungen, denn Sie schützen vor extrem hohen finanziellen Forderungen. Generell ist mit jedem Eigentum die Verpflichtung verbunden, dass Dritte damit nicht geschädigt werden. Entsteht dennoch ein Schaden, wird der Hauseigentümer dafür haftbar gemacht und muss die Schäden finanziell ausgleichen und zwar ohne dass eine gesetzliche Maximalhöhe vorgesehen ist.

Besonders bei Personenschäden werden schnell sechsstellige Summen erreicht. Krankenhauskosten und Schadensersatzansprüche aufgrund von Einkommensverlusten summieren sich zu gigantischen Forderungen, die für den Schadensverursacher, also den Eigentümer des Grundstücks, den finanziellen Ruin bedeuten können.

Rutscht ein Nachbar im Winter auf nicht vom Schnee geräumten Wegen aus, muss der Hauseigentümer sämtliche Kosten tragen, die dadurch verursacht werden. Wird die Arbeitsfähigkeit nicht mehr hergestellt, kann der Schadensersatzanspruch eine lebenslange Rente umfassen. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollten Gebäudeeigentümer eine Hausbesitzerhaftpflicht abschließen.

Warum ist die Privathaftpflicht für Grundbesitzer unverzichtbar?

In Deutschland gilt der gesetzliche Grundsatz, dass jeder, der durch Leichtsinn oder Unterlassen einem anderen einen Schaden zufügt, diesen Schaden und alle Folgen in voller Höhe ausgleichen muss. Da es also keine Maximalhöhe und somit Begrenzung der Schadensersatzansprüche gibt, muss der Gebäudeeigentümer im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen haften. Besteht in einem solchen Fall kein Versicherungsschutz, bedeutet das den finanziellen Ruin und zwar nachhaltig, denn die Ansprüche bestehen, bis der Schaden komplett beglichen ist.

Aus diesem Grund ist die Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen. Es gibt Kombi-Versicherungen, die Haftpflichtrisiken in verschiedenen Lebensbereichen ausgleichen. Hausbesitzer sollten unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten und ihre Haftpflichtversicherung dahingehend überprüfen.
Die Notwendigkeit einer Haushaftpflicht beginnt sogar schon vor dem Bau des Hauses. Selbst wenn das Eigenheim noch gar nicht bewohnt ist, haftet der Grundbesitzer für Schäden, die auf seinem Grundstück oder im Haus verursacht wurden. Deshalb sollte bereits vor dem ersten Spatenstich eine Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden.

Kann man Schadensersatzansprüche vermeiden?

Die Haushaftpflicht übernimmt den finanziellen Ausgleich berechtigter Forderungen. Davor steht die Prüfung, ob die Forderungen tatsächlich berechtigt sind. Stuft die Haushaftpflicht die Forderungen als unberechtigt ein, übernimmt sie die Zurückweisung der Ansprüche vor Gericht. Die Privathaftpflicht Versicherung bietet somit einen umfassenden Schutz.

Jeder Grundbesitzer und Hauseigentümer hat eine Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht, die sicherstellt, dass Dritte nicht geschädigt werden. Doch auch pflichtbewussten Eigentümern kann es leicht passieren, dass sie mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden. Einige Beispiele dafür sind:

  • vereiste Wege
  • achtlos liegengelassene Gartengeräte
  • mangelhafte Beleuchtung
  • loser Dachziegel
  • lockere Treppengeländer
  • Sichtbehinderung durch Hecken führen zu Unfällen

Unfallgefahren lauern also überall und manche sind kaum vermeidbar. Fällt eine Lampe am Abend aus, ohne dass der Hauseigentümer dies bemerkt, haftet er für daraus resultierende Unfälle, selbst wenn die Beleuchtung generell einwandfrei und gut gewartet ist.

Wer sollte eine Grundbesitzerhaftpflicht abschließen?

Die Haushaftplicht gehört für folgende Gruppen zu den wichtigsten Versicherungen:

  • Hauseigentümer vermieteter Einfamilienhäuser
  • Hauseigentümer von Mietshäusern
  • Eigentümer unbebauter Grundstücke
  • Eigentümergemeinschaften

Mieter benötigen keine Haushaftpflicht, da immer die Versicherung des Eigentümers greift.

Die Haushaftpflicht übernimmt den finanziellen Ausgleich berechtigter Forderungen.

Die Haushaftpflicht übernimmt den finanziellen Ausgleich berechtigter Forderungen. (Bild: iriana88w/clipdealer.de)

Welche Schadensersatzansprüche übernimmt die Hausbesitzerhaftplicht?

Die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Vernachlässigung der oben genannten Pflichten des Hauseigentümers:

  • Verkehrssicherungspflicht
  • Instandhaltungspflicht

Verkehrssicherungspflicht

Der Eigentümer hat die Verpflichtung, alle Gefahrenquellen auszuschließen, um jegliche Sach-, Vermögens- und Personenschäden bei Dritten zu vermeiden. Der Begriff „Dritte“ umfasst alle Personen, die sich auf dem Grundstück oder auf den zum Grundstück gehörenden Wegen und Zufahrten aufhalten:

  • Mieter
  • Besucher
  • Mitarbeiter von Firmen
  • private Helfer

Mieter übernehmen zwar generell keine Haftpflichtschäden, können jedoch vom Vermieter mit der Erledigung von Pflichten beauftragt werden. Das betrifft beispielsweise die Pflege des Gartens inklusive der Beseitigung des Laubs und das Schneeräumen. Trotz dieser Übertragung der Pflichten haften die Eigentümer im Schadensfall und benötigen aus diesem Grund diese Haftpflichtversicherung.

Die Verkehrssicherungspflicht umfasst neben der Beseitigung von Schnee, Eis und Laub insbesondere die Wartung der Beleuchtung.

Instandhaltungspflicht

Eigentum verpflichtet und muss deshalb ordnungsgemäß instand gehalten werden, sodass keine Gefahr für Dritte entsteht. Alle Gebäude und Grundstücke müssen aus diesem Grund mängelfrei gehalten werden. Regelmäßige Kontrollen, in welchem Zustand sich Haus und Grundstück befinden, decken Gefahrenquellen auf, die dann umgehend beseitigt werden müssen. Das betrifft beispielsweise lose Gehwegplatten oder Dachziegel, herumliegende Gegenstände oder morsche Bäume.

Die Hausbesitzerhaftpflicht kann auch in Anspruch genommen werden, wenn während Umbauarbeiten am Haus ein Schaden entsteht. Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass durch den Umbau das Haus im Hinblick auf seine Nutzung nicht wesentlich verändert wird.

Es sind außerdem Abwasserschäden bei Dritten mitversichert, die entweder im Gebäude selbst oder durch Rückstau an der öffentlichen Kanalisation entstehen. Besondere Risiken wie beispielsweise der Schutz vor Auslaufen eines Öltanks sind meist nicht im Standard-Tarif enthalten und können zusätzlich abgesichert werden.

Mitversicherung von Nebengebäuden

Umfasst das Grundstück mehrere Gebäude oder Anlagen, werden diese ebenfalls in den Versicherungsschutz einbezogen:

  • Garagen
  • Gartenhäuser
  • Zugänge und Wege
  • Gemeinschaftsanlagen wie Spielplätze
  • Sickergruben und Hauskläranlagen
  • Teiche und Biotope
  • Swimming-Pools

Haushaftpflicht beinhaltet eine passive Rechtschutzversicherung

Wenn ein Grundbesitzer damit konfrontiert wird, dass Schadensersatzansprüche entstanden sind, übernimmt die Haushaftpflicht die Prüfung, ob diese Ansprüche berechtigt sind. Das schließt auch die Kostenübernahme für Gutachter oder Gerichtsverfahren ein.

In welchen Fällen übernimmt die Haushaftpflicht den Schaden nicht?

Wer gewerbliche Objekte vermietet, benötigt eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die dann für entsprechende Schadensfälle zuständig ist. Auch ein Schaden, den man als Versicherter selbst erlitten hat, wird nicht übernommen. Gleiches gilt, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Schäden, die daraus resultieren, dass bekannte Mängel nicht beseitigt wurden, fallen ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz. Eine weitere Ausnahme sind Schadensfälle, die von ständigen Emissionen ausgelöst werden. Dazu zählen Gerüche, Erschütterungen oder permanente Geräusche.

Für den umfassenden Versicherungsschutz ist es außerdem entscheidend, ob die Angaben im Versicherungsvertrag korrekt sind. Das betrifft vor allem die Grundstücksgröße. Wer an dieser Stelle falsche Angaben macht, um Versicherungsbeiträge zu sparen, riskiert den Versicherungsschutz.

Wovon hängt die Höhe der Versicherungsprämien ab?

Wichtigste Einflussgröße ist die Versicherungshöhe. Da besonders bei Personenschäden Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe entstehen können, wird eine Versicherungshöhe von drei Millionen Euro oder mehr empfohlen. Wer eine längere Vertragslaufzeit wählt, wird mit Vergünstigungen belohnt. Allerdings bedeutet eine lange Vertragsbindung, dass man lange Zeit nicht auf eine neue, günstigere Versicherung umsteigen kann. Allgemein ist es empfehlenswert, regelmäßig die Versicherungen zu überprüfen. Online-Vergleiche ermöglichen mit wenigen Klicks, das günstigste Angebot zu finden.

Weitere Einflussfaktoren auf die Beitragshöhe sind das Risiko (Haus ist alleiniges oder gemeinschaftliches Eigentum, Grundstück ist bebaut oder unbebaut), die Höhe der Jahresbruttomiete, die Anzahl der Wohneinheiten sowie die Zahl und Höhe der in den letzten fünf Jahren regulierten Schäden.

Welche anderen Versicherungen benötigen Gebäudeeigentümer?

Obwohl diese Haftpflicht sehr umfassend ist und vor vielen Risiken schützt, deckt sie nicht alle Schadensfälle ab. Wurde der Schaden durch die sogenannte „höhere Gewalt“ ausgelöst, erfolgt keine Schadensregulierung. Hochwasserschäden sind also nicht mitversichert. In diesem Fall würde eine Elementarversicherung den Schaden übernehmen.

Obwohl diese Haftpflicht vor vielen Risiken schützt, deckt sie nicht alle Schadensfälle ab.

Diese Haftpflicht schützt zwar vor Risiken, doch deckt nicht alle Schadensfälle ab. (Bild: pressmaster/clipdealer.de)

Haushaftpflicht ist für Vermieter ein unbedingtes Muss

Wer in seinem eigenen Einfamilienhaus wohnt, ist meist bereits durch seine Privathaftpflicht ausreichend versichert. Für Vermieter ist es jedoch unverzichtbar, eine Haushaftpflicht abzuschließen, denn jeder Hauseigentümer haftet für Schäden auf seinem Grund und Boden. Um ein gewerbliches Objekt abzusichern, wird eine betriebliche Haftpflicht benötigt, die auch Risiken, die mit den Gebäuden und Grundstücken verbunden sind, abdeckt. Obwohl diese Versicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sollte man darauf keinesfalls verzichten, da Haftpflichtschäden schnell zur ernsthaften Bedrohung der finanziellen Existenzgrundlage werden.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Versicherung
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