Diese Art der Gartengestaltung ist lange ein Trend gewesen. Jetzt wird er laut NABU hoffentlich bald überall verboten sein! Schon jetzt sind Schottergärten im Bundesland Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg nicht mehr erlaubt.

Schottergärten im Bundesland Baden-Württemberg sind seit geraumer Zeit verboten.
(Bild: bolina / clipdealer.de)
Verbot von Schottergärten: Bundesland Baden-Württemberg machte den Anfang
Es war das erste, das ein Verbot vorsah: Schottergärten im Bundesland Baden-Württemberg sind seit geraumer Zeit verboten. Sie mögen zwar pflegeleicht sein und die Vorgärten für manche Geschmäcker hübsch aussehen lassen. Doch der Verzicht auf Pflanzen und deren Austausch gegen graue oder weiße Steine entspricht weder dem Anspruch an den Natur- und Umweltschutz noch an den Schutz des Klimas.
Schottergärten im Bundesland Baden-Württemberg: Verbotenes wurde erneuert
Ende Juli wurde das Naturschutzgesetz auf den Weg gebracht, das in Baden-Württemberg dafür sorgen soll, dass Vorgärten nicht mehr mit Steinen versiegelt werden dürfen. Diese Art der modernen Gartengestaltung widerspricht nicht nur dem Gedanken an den Natur- und Klimaschutz, sondern auch einem bereits geltenden Gesetz. Denn Schottergärten waren in Baden-Württemberg ohnehin nicht erlaubt! Die Landesbauordnung sah in der Fassung von 1995 vor, dass nicht bebaute Flächen grün zu belassen sind, sofern sie nicht anderweitig verwendet werden müssen. Die Novelle zum Gesetz gibt nun vor, dass Vorgärten nicht einfach in eine Schotterlandschaft verwandelt werden dürfen, nur weil sie damit besonders pflegeleicht sind. Im Zweifelsfall müssen die betreffenden Gärten sogar umgestaltet werden, was in anderen Bundesländern noch in der Diskussion ist. Die Begründung: Die Gärten genießen keinen Bestandsschutz, weil die Landesbauordnung genau diese Gestaltung schon seit 1995 verbot. Damit ist das Gesetz eben nicht neu und muss auf bestehende Gärten Rücksicht nehmen, sondern die Gestaltung der Vorgärten als Schottergärten war eine Zuwiderhandlung gegen die geltende Landesbauordnung.
Verbotene Schottergärten: Bundesland Bayern regelt lieber kommunal
Die Gartengestaltung ohne oder mit nur wenigen Pflanzen wird in Bayern bisher kommunal geregelt, es gibt noch kein landesweites Gesetz dagegen. Es wird bisher auch nicht erwartet, dass es ein diesbezügliches Gesetz auf Landesebene geben wird, die Landesregierung setzt auf die eigenverantwortliche Regelung durch die Gemeinden. Diese sollen die Möglichkeiten nutzen, die sich durch bestehende Bebauungspläne und Gestaltungsverordnungen für sie bieten.
Schottergärten auch im Bundesland Sachsen-Anhalt verboten
Die Regelungen in Sachsen-Anhalt bezüglich der Schottergärten sind noch vergleichsweise neu. Erst im Oktober 2020 wurde die Änderung der Landesbauordnung verabschiedet und das, obwohl unter anderem der NABU schon lange ein Aus für Schottergärten forderte. Nun heißt es auch in diesem Bundesland, dass nicht genutzte Flächen zu begrünen sind. Stein- und Schottergärten werden in Zukunft nicht mehr angelegt werden können, die Kommunen können sogar vorschreiben, dass Dächer und Fassaden pflegeleicht begrünt werden müssen. Hierbei handelt Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild Bremens, denn dort sind Flachdächer neuer Gebäude und freie Flächen schon länger begrünungspflichtig. Das zugehörige Gesetz war dort 2019 beschlossen worden.
In Hamburg müssen nicht bebaute Flächen wasserdurchlässig gehalten werden, was durch den nötigen Unterbau bei Schottergärten eben nicht der Fall ist. Während gepflasterte Stellflächen für Fahrzeuge und Mülltonnen erlaubt sind, dürfen Gartenflächen eben nicht gepflastert werden. Dies ist bei der Gartengestaltung unbedingt zu berücksichtigen!
Negative Auswirkungen eines Trends
Es spricht vieles für Gärten, die mit Steinen gepflastert und nur mit wenigen Pflanzen versehen werden. Sie sind sehr pflegeleicht, niemand muss sich ständig um das Jäten von Unkraut kümmern oder die zahlreichen Pflanzen gießen, schneiden oder anderweitig pflegen. Dennoch wird diese Art der Gartengestaltung von immer mehr Bundesländern verboten, da sie nicht im Sinne des Naturschutzes ist. Wie viele andere Themen nahm sich der Schottergärten Bundesland um Bundesland an und sorgt nun dafür, dass der Trend verboten wird.
Das Aus für artenreiche Vorgärten
Während es überall um den Artenschutz geht, wird der Garten zugepflastert. Kieselsteine und Schotter, wohin das Auge auch blickt! Naturschützer beklagen, dass dies das Aus für artenreiche Gärten bedeutet, denn Tiere fühlen sich hier verständlicherweise nicht wohl. Weder die Insekten, die nun keine Blüten mehr finden, noch andere Tiere, die normalerweise den Boden und die Erde bevölkern, sind hier zu finden. Keine Würmchen für Vögel mehr, demzufolge auch keine Vögel, die normalerweise im Garten heimisch sind. Diese suchen sich andere Stellen, um Nahrung zu finden und auch diese Stellen werden heute stärker denn je verkleinert. Der NABU geht davon aus, dass inzwischen rund 15 Prozent der Vorgärten geschottert sind.
Flächen werden versiegelt
Wenn im Garten eine Fläche in eine Schotterfläche umgewandelt wird, so wird die Humusfläche abgetragen. Dann wird ein undurchlässiges Vlies oder gar eine Folie eingelegt, damit kein Unkraut mehr durchwachsen kann. Nun kommen darauf Steine unterschiedlicher Größe und fertig ist eine ökologisch unnütze, völlig versiegelte Fläche. Dies wird nicht nur negativ auf den Artenreichtum, sondern die Themen, die dabei berücksichtigt werden müssen, betreffen auch den Abfluss des Wassers. Es kann nun nicht mehr versickern und fließt als Rinnsal oberflächlich ab. Das wiederum bewirkt, dass sich das Regenwasser an anderer Stelle sammelt und nicht selten Wege und Hauseingänge überschwemmt. Auch die Kanalisation ist oftmals angesichts der schieren Wassermassen überfordert, die jetzt nur noch wenige Wege finden, um von der Oberfläche abzufließen. Überlaufende Abflussrinnen an der Straße, abgehobene Kanaldeckel und ähnliche Ärgernisse sind auf den Trend zurückzuführen. Kein Wunder, dass auch in anderen Bundesländern gefordert wird, dass bestehende Schottergärten beseitigt werden müssen, wie es auch in Baden-Württemberg der Fall ist.
Mehr Wärme in der Stadt
Die Steine eines Schottergartens sind zwar pflegeleicht, doch sie speichern die Wärme und heizen sich dabei selbst auf. Diese Wärme wird wieder an die Umwelt abgegeben und erhöht damit die Temperaturen in der Stadt. Das Klima wird durch diese Art der Gärten direkt beeinflusst, wenngleich an derlei scheinbar nebensächliche Themen niemand denkt, wenn es um den Klimaschutz geht. Pflanzen hingegen würden bewirken, dass der Boden beschattet wird und damit eine gewisse Verdunstungskühle erreichen. Den Effekt kennt jeder selbst: Wer einmal im Sommer barfuß über Steine läuft, verbrennt sich die Füße. Angenehm hingegen ist der kühle Erdboden, der durch Pflanzen beschattet wird. Selbst ohne viele Pflanzen ist die normale Erde deutlich kühler als ein Stein!
Übersicht: Regelungen zu Schottergärten nach Bundesland geordnet
Die folgende Übersicht zeigt die Regelungen zu Schottergärten je Bundesland, wobei sich diese auf dem Stand Oktober 2020 befindet:
- Baden-Württemberg
Landesnaturschutzgesetz und Landesbauordnung verbieten Schottergärten - Bayern
Kommunen regeln Verbote separat - Berlin
Landesnaturschutzgesetz regelt kein Verbot, örtliche Bauordnungen sind maßgeblich - Brandenburg
Diskussion um einzelne Maßnahmen zum Beispiel zum Insektenschutz - Bremen
Landesnaturschutzgesetz regelt Verbot von Schottergärten - Hamburg
Landesnaturschutzgesetz verbietet Schottergärten - Hessen
Hessische Bauordnung regelt in § 8 die Möglichkeiten zu Schottergärten, kein landesweites Verbot vorhanden - Mecklenburg-Vorpommern
Schottergärten sind nicht verboten, einzelne Regelungen der Landesbauordnung beachten - Niedersachsen
Kein Verbot von Schottergärten nach Landesnaturschutzgesetz geplant - Nordrhein-Westfalen
Derzeitige Überprüfung der Landesbauordnung, Städte und Gemeinden wenden gesetzliche Regelungen bisher unterschiedlich an - Rheinland-Pfalz
Kein Verbot von Schottergärten geplant, Landesbauordnung § 10 Abs. 4 ist anzuwenden - Saarland
Regelungen der örtlichen Bauordnungen beachten, keine weiteren Regelungen derzeit - Sachsen
Thema noch in der Überprüfung - Sachsen-Anhalt
Regelungen der örtlichen Bauordnungen beachten, keine weiteren Regelungen derzeit - Schleswig-Holstein
Kein Verbot nach Landesnaturschutzgesetz geplant - Thüringen
Thema noch in der Überprüfung
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