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Bauherrnhaftpflicht

Eine Bauherrnhaftpflicht bietet umfassenden Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter!

Bauherrnhaftpflicht Versicherung

Damit Sie sich über die Bauherrenhaftpflicht nicht den Kopf zerbrechen müssen (Foto: Barbara Reddoch / iStockphoto)

Nicht immer geht alles glatt

Viele Bauherren und Baufrauen fragen sich, weshalb sie eine zusätzliche Haftpflichtversicherung – eine Bauherrnhaftpflicht – benötigen, wo sie doch den Hausbau nicht selbst durchführen, sondern einen sachverständigen Personenkreis damit betrauen: den Architekten mit der Planung, Statik und Bauleitung, die Bauunternehmer und die Bauhandwerker mit der Bauausführung.

Sorgfaltspflicht

Selbst wenn man für die Arbeiten am Bau entsprechend sachverständige Personen engagiert hat, ist man als Bauherr oder Baufrau nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit.

Bereits vom ersten Spatenstich an haftet man für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauobjekt anderen Personen zugefügt werden.

Wird ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt, ein Auto zertrümmert oder fällt ein Kind wegen schlechter Beleuchtung in eine Baugrube, müssen der Bauherr oder die Baufrau für den Schaden aufkommen und sollten daher eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen haben.

Haftungsgründe

Als Bauherr oder Baufrau kann man aus der Verletzung der

  • Ãœberwachungspflicht,
  • der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
  • aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten

zur Haftung herangezogen werden – sofern kein anderer Verantwortlicher ausgemacht werden kann.

Der Bauherr muss sich also persönlich um die Baustelle kümmern. Zwar hat er keine Pflicht zur ständigen Anwesenheit, wohl aber zu häufigen Stichproben.

Besucht er die Baustelle lange Zeit nicht, verstößt er gegen seine Überwachungspflicht. Entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, dann kann er haftbar gemacht werden.

Ein typisches Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die unbeleuchtete Baugrube dar, in die jemand hineinstürzt. Der Bauherr ist hier aus seiner unzureichend nachgekommenen Verkehrssicherungspflicht haftbar und sollte daher eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen haben.

Wird für eine spezielle Umbaumaßnahme am Haus keine Fachfirma, sondern ein für die Aufgaben nur unzureichend befähigter Auftragnehmer betraut, haftet der Bauherr unter Umständen für Schäden aufgrund seiner Auftragsvergabe.

Neben dem Bauherrn können natürlich auch die beauftragten sachverständigen Personen in die Haftung genommen werden.

Bei mehreren Verantwortlichen haftet jeder gesamtschuldnerisch, also für den gesamten Schaden in voller Höhe.

Schutz durch die Bauherrnhaftpflicht

Bauvorhaben bis zu einer Gesamtsumme von 50.000 EUR sind in der Regel über die Privathaftpflicht mitversichert. Für Bauvorhaben größeren Umfangs sollte eine Bauherrnhaftpflicht abgeschlossen werden.

Eine Bauherrnhaftpflicht bietet umfassenden Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter und sollte unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden.

Die Bauherrnhaftpflicht kostet etwa ein Promille der Bausumme und schützt vom Baubeginn bis zur Abnahme.

Die Deckungssumme der Bauherrnhaftpflicht sollte mindestens zwei bis drei Millionen Euro pauschal für Personen und Sachschäden betragen.

Die Bauherrnhaftpflicht kann auch Funktionen einer Rechtsschutzversicherung übernehmen.

Dies ist dann der Fall, wenn unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt werden. Die Anwalts-, Sachverständigen- und Prozesskosten sind in diesem Fall von der Versicherung abgedeckt.

 

Wir empfehlen ihnen zu diesem Thema auch den Artikel Bauversicherung Ãœbersicht!

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Versicherung
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