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Bauherren sollten Artenschutz kennen

Artenschutz genießt bei Tierschützern höchste Priorität. Doch wie sieht dies bei Bauherren aus? Nicht jeder Häuslebauer ist sich unbedingt darüber im Klaren, dass Artenschutz auch beim Bauen einen hohen Stellenwert hat. Wer baut, muss darauf achten, dass bestimmten Tierarten nicht der Lebensraum entzogen wird.

Schutz der Tierarten

Der Artenschutz muss auch beim Bauen berücksichtigt werden. (Foto: taboga / Clipdeasler.com)

Was hat der Artenschutz mit Bauprojekten zu tun, mag sich der eine oder andere Bauherr verwundert fragen. Auf diese Thematik angesprochen, zucken die meisten Häuslebauer nur verständnislos mit den Schultern. Dabei gibt es für Bauherren sogar die Verpflichtung, den Artenschutz zu beachten. Wer baut, muss ein Auge auf die Tierwelt werfen, die er mit seinem Bauvorhaben möglicherweise in seiner Existenz bedroht.

Artenschutz – Tiere und Pflanzen unter Schutz

Ein Blick in die diesbezügliche Naturschutz-Gesetzgebung macht schnell klar, dass eine Vielzahl von Tierarten unter Artenschutz stehen. Der Sinn in solchen gesetzlichen Schutzmaßnahmen liegt darin, Tiere und Pflanzen vor dem willkürlichen Zugriff der Menschen zu schützen und ihren Lebensräume zu erhalten. Zu diesen Lebensräumen zählen auch Nist– und Brutplätze sowie Wohnstätten der Tiere.

Artenschutz – Lebensräume sind geschützt

Beim Abriss und bei der Sanierung von Gebäuden müssen sich Bauherren daher vorab ein genaues Bild davon machen, ob sie die Lebensräume der geschützten Arten nicht tangieren. Zuständig für den Artenschutz der Tiere sind die jeweiligen Landkreise. Verstöße gegen den Artenschutz werden daher in der Regel von den unteren Landschaftsbehörden überwacht und ggf. geahndet. Wer gegen den Artenschutz verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Artenschutz – Landkreise sind zuständig

Informationen zum Artenschutz im Vorfeld eines Bauprojektes erteilen die jeweiligen Landkreise. Am Beispiel Euskirchen, das eine Info-Broschüre zu diesem Thema herausgegen hat, können sich Bauherren informieren, was es genau mit dem Artenschutz in Hinblick auf Gebäudeabrisse und/oder Gebäude-Sanierungen auf sich hat. Die Infos sind aktuell und beziehen sich auf die kürzlich erlassene Verschärfung des Naturschutzrechts beim Artenschutz. Inzwischen werden einige Tiere bei Eingriffen und Bauvorhaben per Gesetz noch stärker berücksichtigt, als zuvor.

Artenschutz – Viele Tiere sind betroffen

Allein in Nordrhein-Westfalen sei etwa die Hälfte der in dieser Region vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt gefährdet, erklären Experten. Viele Tiere hätten sich dem Menschen angeschlossen und Gebäude oder deren Umfeld für sich als Lebensraum erobert. Dabei seien besonders Objekte betroffen, die über viele Spalten und Öffnungen verfügen und den Tieren so einen Zugang zu Räumlichkeiten bieten, die schon lange nicht mehr genutzt wurden.

Das Merkblatt zur Vorab-Information lässt sich auf der Internetseite des Kreises Euskirchen downloaden:

  • Merkblatt zum download

 

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
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