Mieter dürfen Mängel auch selbst beseitigen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen. Diese müssen jedoch in der Höhe angemessen sein.
MietmangelMieter dürfen Mängel auch selbst beseitigen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen. Diese müssen jedoch in der Höhe angemessen sein.
Mietmangel