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Die Bauleistungsversicherung

Schützen sie ihren Rohbau vor Zerstörung durch Elementarereignisse, Vandalismus, Materialfehler und Fahrlässigkeit. Die Bauleistungsversicherung versichert alle Bauleistungen und Baustoffe vor unvorhersehbaren Beschädigungen und Zerstörungen.

Bauleistungsversicherung für ihren Rohbau

Bauleistungsversicherung zum Schutz vor unvorhersebaren Schäden (Foto: Andesign101 / iStockphoto)

Schutz durch die Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung versichert Bauherren und Baufrauen aber auch Bauunternehmer gegen unvorhersehbare Schäden die während der Bauzeit auftreten.

Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.

Schäden durch höhere Gewalt wie Hochwasser oder Sturm, Schäden durch Vandalismus oder Schäden durch unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, durch Konstruktions- und Materialfehler, durch Fahrlässigkeit und ähnliches sind durch eine Bauleistungsversicherung gedeckt.

Zusätzlich kann auch der Diebstahl von fest eingebautem Material versichert werden.

Die Bauleistungsversicherung versteht sich somit als Allgefahrendeckung für das versicherte Bauvorhaben.

Nicht versichert sind jedoch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, An- oder Abprall bemannter und unbemannter Flugkörper.

Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung erstreckt sich üblicherweise über die gesamte Bauzeit des Objektes. Oft ist die Bauzeit aber auf 12 oder 24 Monate beschränkt.

Haftungsteilung

Wird das Bauprojekt ohne einen Generalunternehmer umgesetzt, haften Bauherr oder Baufrau für alle oben beschriebenen Schäden.

Es empfiehlt sich also eine Bauleistungsversicherung, die das gesamte Risiko versichert.

Ist ein Generalunternehmer im Spiel, so kommt es zu folgender Haftungsaufteilung:

– Für unabwendbare Ereignisse wie Krieg und Aufruhr, höhere Gewalt, außergewöhnliche Witterungsereignisse haftet der Bauherr. (Bauherrenrisiko)

– Für sonstige Ereignisse muss der Bauunternehmer Ersatz leisten. (Bauunternehmerrisiko)

Der Bauherr muss somit lediglich das Bauherrenrisiko versichern. In Absprache mit dem Generalunternehmer besteht auch die Möglichkeit, das Bauherrenrisiko in die Bauleistungsversicherung des Generalunternehmers zu inkludieren.

 

Wir empfehlen ihnen zu diesem Thema auch den Artikel Bauversicherung Übersicht!

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Versicherung
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