Laute Besucher im Mehrfamilienhaus sind ein großes Ärgernis für alle Mitbewohner. Da greift der eine oder andere Hausbesitzer schon einmal zu drastischen Maßnahmen und erteilt ein Hausverbot. Zu Unrecht, urteilten die Richter am Landgericht Koblenz.
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Hausverbot – starker Lärm, was nun?
03. Juli 2012
Wenn die Eigentümerversammlung tagt
05. März 2012
Eigentum verpflichtet. Dies gilt besonders auch für Besitzer von Eigentumswohnungen. So muss laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG, § 24, Abs. 1) mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung stattfinden. Ist ein Wohnungsbesitzer verhindert, sollte eine Vertretung bestimmt werden….
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