Wussten Sie, dass Sie als Bauherr mit einer Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung gar nicht so viel anfangen können? Besser ist es, vom Bauherren eine Fertigstellungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft einzufordern. Zusammen mit einem Sicherheitseinbehalt kommt der Bauherr garantiert…
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Absicherungen, die Bauherren wirklich nützen
28. Juni 2011