
Tritt aufgrund von Kanalarbeiten ein Schaden an privaten Immobilien auf, so haben Hausbesitzer einen Anspruch auf Schadensregulierung. Dies gilt sogar dann, wenn die verursachenden Arbeiten schon lange zurückliegen.
weiterlesen »20. Januar 2012
Tritt aufgrund von Kanalarbeiten ein Schaden an privaten Immobilien auf, so haben Hausbesitzer einen Anspruch auf Schadensregulierung. Dies gilt sogar dann, wenn die verursachenden Arbeiten schon lange zurückliegen.
weiterlesen »10. Januar 2012
Hausbesitzer müssen bevorstehende Bauarbeiten im Vorhinein ankündigen. Anderenfalls können sich Mieter solchen Maßnahmen schadlos widersetzen, entschied das Amtsgericht Frankfurt.
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