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Grundstück – Verkehrssicherungspflicht im Herbst

Hauseigentümer sind nicht nur für die eigene Sicherheit auf dem Grund und Boden zuständig. Vielmehr unterliegen sie auch der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Dazu zählt nicht nur die Befreiung des Gehwegs von Schnee und Eis. Auch Laub muss vom Hausbesitzer verlässlich entfernt werden.

Verkehrs-Sicherungspflicht

Im Herbst müssen die Gehwege vom Laub befreit werden. (Foto: mammuth / istockphoto.com)

Verkehrssicherungspflicht – Gehweg im Visier

Es ist wieder soweit: Erste Herbststürme tosen um Haus und Hof. Herbst und Winter nahen und damit erweitern sich auf die vielfältigen Aufgabenbereiche, die Hauseigentümer wahrzunehmen haben. Dass bei Schnee und Eis die Gehwege unmittelbar vor dem Haus zuverlässig geräumt werden müssen, ist wohl jedem Immobilienbesitzer klar. Weitaus weniger bekannt ist die Tatsache, dass Gehwege auch von nassem Laub befreit werden müssen. Geschieht dies nicht, haften Hauseigentümer für alle Schäden und Folgeschäden.

Verkehrssicherungspflicht – Überwachung erforderlich

Viele Hauseigentümer insbesondere von Mehrfamilienhäusern überlassen die Reinigung im Herbst und Winter gerne Dritten. So säubern oftmals Hausmeister, ortsansässige Firmen oder auch Mieter die Gehwege bei ungemütlichen Witterungsverhältnissen. Dennoch ist der Hausbesitzer bei der Übertragung der Arbeiten nicht aus der Sorgfaltspflicht entlassen. Zwar können Säuberungen von Gehwegen generell Dritten überlassen werden. Doch Hauseigentümer sind verpflichtet, die Arbeiten sorgfältig zu überwachen. Treten Mängel auf, liegt die Haftung ebenfalls beim Hauseigentümer.

Verkehrssicherungspflicht – Gully & Co

Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Deutschland weist daher auch in diesem Herbst explizit auf die verbindliche Überwachungsverpflichtung hin. Reinigungspflichten werden von den Städten und Gemeinden penibel in den Satzungen festgelegt. Demnach wird zumeist das Laub von Bäumen an der Straße durch die örtliche Straßenreinigung entfernt. Dennoch bleibt für Hauseigentümer genug zu tun. Sie sind verpflichtet, das Laub zusammen zu kehren, damit kein Gully oder etwa Straßenrinnen verstopfen können.

Verkehrssicherungspflicht – Pflichten auch im Herbst

Damit nicht genug. Fällt Laub von Bäumen der Straße auf das Grundstück, so muss dieses Laub auch auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Keinesfalls darf es zurück auf die Straße verbracht werden. Listige Hauseigentümer sehen diese Anordnung jedoch durchaus positiv. Sie verwerten das Laub zum eigenen Nutzen. So lässt sich Laub perfekt als Kompost oder zum Schutz sensibler Pflanzen im Winter einsetzen.

Verweise:

Grundstück kaufen
Ratgeber für den Grundstückskauf
Eigentumsübertragung – wichtige Regeln beachten
Grundstück – Bebauungsplan gründlich prüfen
Baugrunduntersuchung sollte obligatorisch sein
Grundstück – Erschließungskosten prüfen
Grundbuch und Grundbuchauszug
Erschließung Grundstück
Vermessung von Grundstücken

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen
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