Steigert ein Terrazzoboden den Wohnwert? Nein, sagt die deutsche Rechtsprechung. Jedenfalls dann nicht, wenn der Boden nicht durchgehend gepflegt wurde und daher eklatante Mängel aufweist. Mieterhöhungen führen ins Leere, wenn kein Nachweis über die ordnungsgemäße Pflege erbracht werden kann.
Kann ein über 80-jähriger Terrazzoboden in der Küche den Wohnwert erhöhen? Die deutsche Rechtsprechung hat dies verneint. Angesichts eines solchen betagten Alters könne nicht mehr davon ausgegangen werden, das sich der Boden in einem einwandfreien Zustand befindet, erklärten die Richter.
Da hilft es auch nicht, dass Terrazzo-Böden zu den teuersten und aufwändigsten Bodenbelägen überhaupt zählen. Denn dieser Bodenbelag kann nicht in Form von Platten im Werk hergestellt werden. Ein Terrazzoboden wird vor Ort trocken gemischt, anschließend mit Wasser und hydraulischen Kalken oder Zement vermengt und schließlich auf dem Boden aufgetragen.
Wohnwert – Gericht weist Begehren ab
Unter dem Aktenzeichen 65 S 472/10 urteilte diesbezüglich das Landgericht Berlin. Grundlage des Verfahrens war ein Streit zwischen Mieter und Vermieter. So wollte eine Vermieterin den Mietpreis erhöhen. Zur Begründung führte sie den in der Küche verlegten, äußerst betagten Terrazzoboden an.
Wohnwert – Mieterhöhung führt ins Leere
Die Mieter hingegen sahen darin keinen Grund zur Mieterhöhung und weigerten sich, dieser Mieterhöhung zuzustimmen. Aufgrund seines hohen Alters sei der Boden rissig und beschädigt. Daher sei er auch mit einem PVC-Belag überdeckt.
Wohnwertsteigerung muss begründet sein
Auch die Richter des Landgerichts Berlin sahen keine ausreichende Begründung für eine Mieterhöhung und gaben den Mieter Recht. Ein solcher Terrazzoboden können nur dann als Wohnwertsteigerung gesehen und anerkannt werden, wenn er sich in einem passablen Zustand befinde, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ vom Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin. Genau hier liegt das Problem. Denn einen glaubwürdigen Nachweis, dass der antike Boden einer entsprechenden Pflege unterzogen wurde, blieb die Vermieterin schuldig.
Verweise:
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