MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Hausbau – Haus & Grund als Komplettangebot

Schlüsselfertige Häuser inklusive Grundstück stehen hoch im Kurs. Mit solchen Bauprojekten erwarten Bauherren eine Bauphase ohne Stress und einen schnellen Einzug in die neue Immobilie. Doch die Komplettverträge haben ihre Tücken.

Bauprojekt

Komplettangebote für Haus und Grund sind reizvoll, haben aber ihre Tücken (Foto: erwo1 / Clipdealer.com)

Die Angebote klingen lukrativ und spannend: Unternehmen bieten mitunter komplette Angebot, die sowohl das schlüsselfertige Haus als auch ein passendes Grundstück beinhalten. Da greift der eine oder andere Bauherr gerne zu und erwartet dabei weniger Stress und einen schnellen Einzug in die eigene Immobilie. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) warnt dabei allerdings vor der gängigen Vertragspraxis. Denn Verträge, die sowohl das Grundstück als auch das Haus beinhalten, haben a durchaus auch ihre Tücken.

Hausbau – Komplettangebote verlockend aber brisant

Bauherren bekommen anlässlich dieser Offerten oftmals zwei Verträge. Der eine Vertrag bezieht sich dann das zu erwerbende Grundstück, während der andere Vertrag die künftige Planungen sowie die Baubetreuung des schlüsselfertigen Hauses regelt. Dies kann zu großen Problemen führen. Denn wenn der Grundstücksvertrag aus irgendwelchen Gründen platzt, habe betroffene Bauherren das Nachsehen.

Hausbau – Verträge bleiben bindend

Trotz dann fehlendem Grundstück, bleibt zumeist der zweite Vertrag zum schlüsselfertige Haus wirksam, berichten die Experten des Vereins. Der Bauherr als Vertragspartner erhalte dann möglicherweise eine Rechnung über Betreuungs- und Planungsleistungen. Dies, obwohl das gesamte Bauprojekt ohne Grundstück völlig sinnlos ist. Die Fachleute des DAV raten daher, die Verträge vor Unterzeichnung genau zu überprüfen und besonders auch in Hinblick auf solche Möglichkeiten zu durchleuchten.

Verweise:

Bauvertrag – schwarze Schafe auf der Messe
Bauvertrag aus dem Internet
Der schlüsselfertige Bauvertrag
Unter Druck bei der Bauabnahme?
Fertigbau – Bauherr hat Verpflichtungen
Bauvertrag – Wann sind erste Zahlungen fällig?
Bauabnahme – Interview mit Dipl.-Ing. Ulrich Schiffler

Share
Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau
Tags:

Das könnte Sie ebenfalls interessieren