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BAUVERTRAG: Wann sind erste Zahlungen fällig?

Wer einen Neubau plant, stellt sich schnell die Frage, ab wann die ersten Zahlungen für das Bauunternehmen fällig werden. Die Meinungen gehen nicht selten weit auseinander. Rechtlich ist die Sache klar: Es muss nachvollziehbar sein, für welche Leistungen eine Tranche gezahlt wird!

Geldbündel

Wann wird beim Hausbau die erste Tranche fällig? (Foto: Kurt F. Domnik / Pixelio.de)

Künftige Eigenheimbesitzer müssen die Immobilie zumeist nicht in einer Summe bezahlen. Üblich sind Leistungen in sogenannten Tranchen. Dabei werden die Zahlungen nicht nach Zeitabschnitten, sondern nach fertiggestellten Bauabschnitten fällig. Somit steht eine Rate beispielsweise erst nach kompletter Fertigstellung des Rohbaus zur Zahlung an. Davon weichen Firmen gelegentlich ab und verlangen bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine erste Zahlung. So hatte ein Bauunternehmen folgende Klausel im Vertrag verankert:

„Zwei Prozent des Preises werden fällig nach Vertragsschluss vor Inanspruchnahme des Planungsgesprächs“

Eine solche Klausel hält der Experte der Verbraucherzentrale Bremen, Gerhard Gerloff, für „zweifelsfrei unwirksam“. Es sei nicht schlüssig nachvollziehbar, für welche Leistung diese Zahlung erfolgen soll.

Anbieter hält an Klausel fest

Ein Kaffeeröster, der auch Häuser anbietet, argumentiert dagegen. Es würden bereits vor Abschluss des Vertrages Leistungen erbracht. Hierzu zähle beispielsweise die Begutachtung des Baugrundstücks. Daher wolle dieses Unternehmen die kritisierte Klausel im Vertrag beibehalten. Allerdings räumte das Unternehmen ein, es wolle künftig deutlicher deklarieren, für welche bereits erbrachten Leistungen die vereinbaren zwei Prozent der Gesamtsumme gezahlt werden sollen.

Experten raten zu klaren Vertragsklauseln

Experten der Baubranche empfehlen Bauherren, die Termine für den Baubeginn sowie die Fertigstellung im Vertrag genau festzuhalten. Auch könnten Strafen vereinbart werden für den Fall, dass das Bauunternehmen mit den vereinbarte Leistungen in Verzug gerät. Etwa ein- bis drei Prozent des Kaufpreises fallen als Strafzahlung üblicherweise an.

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau, Finanzierung
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