Hauseigentümer habe viele Pflichten. So müssen sie auch für eine deutlich erkennbare Hausnummer Sorge tragen. In Hamburg und Berlin muss dieses Identifikationsmerkmal ab Einbruch der Dämmerung sogar beleuchtet sein.
Die Hausnummer ist ein wichtiges Orientierungsmittel und sollte daher stets gut erkennbar sein. Daher wird seitens der Kommunen die genaue Höhe angegeben, in der die Nummer installiert sein muss. Solche Vorschriften sind deshalb erforderlich, da eine gut sichtbare Hausnummer im Notfall dem Krankenwagen oder auch einem Taxis ausreichend Orientierung bietet und keine unnötige Zeit verloren geht.
Hausnummer – Vielfalt der Materialien
Ob die Hausnummer aus Blech, Stahl, Stein, Kunststoff oder sonstigen Materialien beschaffen ist, spielt dabei keine großartige Rolle. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Einzig wichtig ist es, dass der Hauseigentümer die gute Sichtbarkeit der Hausnummer sicherstellt.
Hausnummer – beleuchten, aber richtig
Viele Kommunen fordern zusätzlich zur korrekten Installation allerdings eine ausreichende Beleuchtung für die Hausnummer. So bleibt sie auch ab der abendlichen Dämmerung für jedermann deutlich sichtbar. Die Bundesländer Hamburg und Berlin fordern dies beispielsweise.
Hausnummer – selbstleuchtend soll es sein
Verwendung findet hier zumeist die selbstleuchtende Hausnummer. Sie muss mindestens zehn Zentimeter hoch sein. Soll die Hausnummer hingegen angestrahlt werden, so muss sie sogar über eine Höhe von 20 Zentimetern verfügen.
Verweise:
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