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Versicherung – Schutz bei Brand und Diebstahl

Pleiten, Pech und Pannen machen ebenso wenig halt vor der Weihnachtszeit wie Unfälle. Auch Diebe und Einbrecher haben in der dunklen Jahreszeit Hochkonjunktur. Doch wer zahlt, wenn es brennt oder Langfinger ihr Unwesen treiben?

Versicherungen

Eine Grundausstattung an Versicherungen schützt im Schadensfall (Foto: YuriArcurs / Clipdealer.com)

Geht der eine oder Weihnachtsbaum oder das liebevoll dekorierte Adventsgesteck lichterloh in Flammen auf, kann der Schaden durchaus groß sein. Auch Einbruch und Diebstahl kann teuer werden. Wer sich ausreichend versichert, kann bei allem Unglück zumindest auf eine Schadensregulierung hoffen. Doch welche Versicherungen machen überhaupt Sinn und decken Schäden wie etwa Einbrüche und Brände? Im Wesentlichen sind drei Versicherungspolicen vonnöten, um für das Schlimmste gewappnet zu sein.

Hierzu zählen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Hausratversicherung

Die Haftpflichtversicherung regelt vor allem Schäden, für die Verursacher geradestehen müssen. Hier reguliert die Haftpflicht den Schaden zu einhundert Prozent und in unbegrenzter Höhe. Ersetzt werden beispielsweise auch verbrannte Vorhänge sowie beschädigte Möbel. Auf Wiedergutmachung durch den Versicherer kann hier hoffen, wenn Schäden durch verursacht wurde, welches sich „aus eigener Kraft ausbreitet“. Möglich ist das zum Beispiel bei einem elektrischen Kabel oder einem umgestürzten Tannenbaum.

Versicherung – Wohngebäude unter Schutz

Für Hauseigentümer ist die Wohngebäudeversicherung unabdingbar. Sie deckt alle Schäden rund um das Haus ab. Auch Folgen eines Brandes werden durch eine solche Versicherung abgegolten. Zur Regulierung kommen alle nicht beweglichen Güter wie etwa Türen, Fenster, Toiletten und natürlich das Gebäude selbst. Die Hausratversicherung hingegen deckt neben Schäden, die zum eigentlichen Hausrat zählen, beispielsweise auch den Verlust eines Portemonnaies durch Diebstahl ab und auch alle erdenklichen Gegenstände, die ein Einbrecher gestohlen hat, werden reguliert.

Versicherung – grobe Fahrlässigkeit

Wer sich mit der Schadensbegrenzung von einem Brand auseinandersetzen muss, der etwa durch einen Brand von Weihnachtsbaum & Co entstanden ist, kann zumeist auf die Haftpflichtversicherung setzen. Allerdings hängt die jeweilige Leistung vom Vertrag ab. Möglich ist hier der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit, wenn zum Beispiel ein Tannenbaum mit brennenden Kerzen nicht beaufsichtigt wurde. In solchen Fällen müssen Betroffene den gesamten Schaden selbst schultern.

Versicherung – Verschulden schmälert Ausgleich

Inzwischen gibt es neuere Verträge, die eine Verschuldensklausel beinhalten. Dabei wird je nach Anteil des Verschuldens entsprechend weniger erstattet. Experten weisen darauf hin, dass es bisher noch Uneinigkeit auch unter Juristen gibt, ob anlässlich der neuen Verträge Verpflichtung einer Regulierung des Schadens auch komplett entfallen können.

Vergleichsrechner Versicherungen:

 

Verweise:

Bauprojekt – was leisten Versicherungen?
Absicherungen, die Bauherren wirklich nützen
Bauherren müssen gut versichert sein
Die Bauleistungversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Gewässerschaden Haftpflichtversicherung oder Öltankversicherung
Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Finanzierung
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