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Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden?

So mancher Sturm hat in den zurückliegenden Monaten Spuren an Haus und Grund hinterlassen. Wer zahlt, wenn es zu Schäden an der Grundstückmauer kommt? Das Oberlandesgericht Koblenz hat diese Frage in einem Grundsatzurteil beantwortet.

Wohngebäude-Versicherung

Sturmschäden an der Grundstücksmauer werden vom Versicherer nicht reguliert (Foto: Foto: ohneAuge / Clipdealer.com)

Demnach müssen Hausbesitzer Schäden, die durch einen Sturm an der Grundstückmauer entstanden sind, komplett selbst bezahlen.

Als Begründung für diese Entscheidung gab das Oberlandesgericht an, eine solche Mauer stehe nicht unter dem Schutz der Wohngebäudeversicherung. Damit ging ein Hausbesitzer leer aus, der aufgrund eines Mauerschadens nach Sturmeinwirkung auf Regulierung der Kosten durch die Wohngebäudeversicherung geklagt hatte.

Wohngebäudeversicherung – Klage abgewiesen

Mit dem Urteil, das unter dem Aktenzeichen 10 U 148/11 einsehbar ist, wurde die Klage somit abgewiesen. Dem Urteil zugrunde lag ein Fall, bei dem ein Sturm zum Umsturz zweier Fichten im Garten führte. Dabei wurde die Grundstücksmauer beschädigt. Für den Kläger war der Fall klar: Jeder Laie gehe davon aus, dass die das Grundstück umgebende Mauer zum Wohngebäude gehört, argumentierte er. Aus diesem Grund sei seine Forderung auf Schadensregulierung durch die Versicherung auch rechtens.

Wohngebäudeversicherung – Mauer ist Zubehör

Zunächst stufte das Landgericht Trier die Angelegenheit ebenso ein wie der Kläger. Doch das Oberlandesgericht hob eine entsprechende Entscheidung wieder auf. Demnach sei die beschädigte Mauer praktisch Zubehör des Grundstücks, so wie etwa ein Gerätehäuschen. Sollten solche Schäden auch unter den Regulierungsschutz fallen, so müsse dies im Vertrag explizit vereinbart werden, urteilte das Gericht. Die war hier allerdings nicht der Fall.

Verweise:

Versicherung – Silvesterschäden am Haus
Versicherung – Sturmschäden schnell reguliert
Versicherung – Schutz bei Brand und Diebstahl
Überschwemmung – Gutachten vor Renovierung
Bauherren müssen gut versichert sein
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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau, Versicherung
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