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Das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG)

Bei Deutschlands „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) bleibt alles beim Alten. Demnach kommt es zu einer stufenweisen Einführung bis zum Jahre 2050. Interessant für Bauherren, denn sie zählen als Endverbraucher zu den Kostenträgern.

Erneuerbares Energien Gesetz

Häuslebauer schauen mit kritischem Blick auf das EEG. (Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt - /Pxelio.de)

Bei Deutschlands „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) bleibt alles beim Alten. Für Bauherren ist dies sicher eine interessante Feststellung. Schließlich zählen sie zu den Endverbrauchern. Alle diesbezüglichen Entscheidungen im Energiesektor schlagen sich früher oder später auf die Stromkosten nieder.

Regierung hält am ursprünglichen Ziel fest

Bei Deutschlands „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ bleibt alles beim Alten. Zwar ist der mittelfristige Ausstieg aus dem Zeitalter der Atomkraftwerke- insbesondere nach den kürzlich erfolgten Untersuchungen auf Sicherheitsfaktoren beschlossene Sache. Doch einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien habe die Deutschen damit wohl nicht automatisch zu erwarten. Diese Feststellung ist für Bauherren nicht uninteressant. Schließlich zählen auch sie zu den Endverbrauchern und alle diesbezüglichen Entscheidungen im Energiesektor schlagen sich früher oder später generell auf die Energiekosten nieder.

Schrittweise zu den regenerative Energien

Laut EEG will die Regierung an der ursprünglichen Zeitmarge festhalten. Demnach sollen bis 2020 rund 35 Prozent des Stroms aus regenerativen Energien wie etwa Sonne, Wasser und Windkraft oder aber auch aus Biomasse gewonnen werden. Bis zum Jahre 2050 soll der Anteil dann in Schritten auf 80 Prozent gesteigert werden, heißt es. Damit bleibt es allerdings bei den ursprünglichen Vereinbarungen.

Öko-Energien marktfähig machen

Das EEG (Erneuerbare Energiengesetz) ebnet den Weg zu marktfähigen Öko-Energien. Augenblicklich müssen Verbraucher diese Energieformen noch mit 3,5 Cent pro Kilowattstunde bezuschussen. Als Ziel wird nun markiert, dass sich die regenerativen Energieformen am Ende selbst tragen sollen. Allerdings werden die Kosten für die Verbraucher von 2012 bis 2030 zunächst einmal steigen. Auf etwa 3,5 Milliarden wird der Ausbau des Segments „Erneuerbare Energien“ geschätzt, die Verbraucher tragen müssen, heißt es in dem Entwurf der Bundesrepublik. Dies würde sich aber im Preis nur geringfügig niederschlagen. Maximal 0,2 Cent pro Kilowattstunde soll dieser Weg in die Zukunft kosten.

Zweifel am schnellen Ausstieg aus der Atomenergie

Nach dem Prüfbericht der Reaktorsicherheitskommission hatte Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) das Abschalten derjenigen AKW präferiert, die gegen Flugzeugabstürze nicht ausreichend gesichert sind. Allerdings wurde Röttgen auch kritisiert. Hans-Josef Fell, Energie-Experte der Grünen, ließ an dem Entwurf der Bundesregierung kaum ein gutes Haar. Röttgen würde das alte 35-Prozent-Ziel weiter fortsetzen, anstatt den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor deutlich zu forcieren, hieß es. “Röttgen kürzt bei der Windenergie auf dem Land ebenso wie bei der Bioenergie und verschlechtert die Bedingungen für die Photovoltaik“, äußerte Fell kritisch.

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
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