Bei Deutschlands „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) bleibt alles beim Alten. Demnach kommt es zu einer stufenweisen Einführung bis zum Jahre 2050. Interessant für Bauherren, denn sie zählen als Endverbraucher zu den Kostenträgern.
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Das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG)
14. Juni 2011