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Barrierefreiheit – nur ein pauschaler Begriff?

Barrierefreiheit ist in aller Munde. Immobilienkäufer achten darauf, wenn es um die Immobilie auch für das Alter geht. Doch nicht immer halten Angebote auch das, was sie versprechen. Experten raten zu besonderer Aufmerksamkeit.

barrierefrei

Barrierefreies Wohnen kommt gut an (Foto: stockbroker / Clipealer.com)

Eine eigene Immobilie, die auch im Alter Sicherheit und Freiraum bietet – das wünschen sich die meisten Menschen.

Angesichts der anhaltenden Niedrigzinspolitik können sich viele Mieter den Sprung in das Eigentum inzwischen durchaus leisten. Gezielt planen sie für die Zukunft und greifen gerne bei Anbietern zu, die Barrierefreiheit versprechen. Doch was bedeutet „Barrierefreiheit“ genau?

Barrierefreiheit
dient auch Werbezwecken

Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt davor, den allgemein geläufigen Begriff „Barrierefreiheit“ im Angebot einer Immobilie zu überschätzen. Solche pauschale Offerten halten oftmals nicht das, was sich Käufer tatsächlich davon versprechen.

Schwarze Schafe unter den Anbietern nutzen den Begriff „Barrierefreiheit“ häufig besonders gerne zu aggressiven Werbezwecken. Dahinter verbirgt sie oft nicht viel. Im Gegenteil ist der Begriff allein zunächst nichtssagend. Ausschlaggebend ist immer, was im Vertrag vereinbart wird.

Barrierefreiheit für Schwerbehinderte

Wird im Angebot ausdrücklich vermerkt, dass die Immobilie für Senioren ab 60+ und Schwerbehinderte mit Betreuungsbedarf konzipiert ist, so reicht es nicht, dass die Wohnung ohne hinderliche Schwellen ausgestattet ist. Schwellenfreiheit muss zusätzlich auch für den Balkon garantiert sein, urteilte aktuell das Oberlandesgericht Karlsruhe. Unter dem Aktenzeichen 4 U 160/08 ging es um einen Fall, der sich explizit mit Barrierefreiheit beschäftigt.

Hier wurde der Bauträger zur Vorschusszahlung für die Mängelbeseitigung verurteilt. Verletzt wurden hierbei Angaben im Vertriebsprospekt, der sich maßgeblich auf den Wohnzweck und notariell beurkundeten Vertrag bezog und davon abweichende Pläne sowie das Verschweigen der DIN 18025 zu Balkon-Schwellen für nicht maßgeblich hielt.

Barrierefreiheit bei besonderen Bedürfnissen

Nicht jeder Senior muss einen Rollstuhl nutzen. Oftmals handelt sich um ganz andere Behinderungen, unter denen Bewohner leiden. Für sie steht der komplette Verzicht auf Schwellen nicht im Fokus und hat auch nicht immer Priorität. Eine Vielzahl älterer Bürger leidet beispielsweise unter Sehschwächen, hat Rheuma oder leidet an Arthrose. Solche Bewohner können Schwellen problemlos nehmen, benötigen jedoch speziell Beleuchtungen und Bodenbeläge, die besonders kontrastreich sind.

Zusätzlich installierte, besonders große Kippschalter, Elektro-Rollläden sowie Tür- und Fensteröffner sind für sie unverzichtbar. Solche individuellen Notwendigkeiten sollten verhandelt werden und im Bauvertrag festgelegt werden. Bauherren profitieren vom Expertenrat der unabhängigen Bausachverständigen. Daher sollten Fachleute noch vor dem Kauf der Immobilie hinzugezogen werden.

 
Barrierefreiheit steht hoch im Kurs:

Verweise:

Wohnen – Treppenlift Suche leicht gemacht
Wohnen – altersgerechter Umbau – Wegfall der Förderung
Treppen – komfortabel und sicher
Hausbau – Barierrefreies Bauen
Treppenlifte -mit Leichtigkeit treppauf -und treppab
Wohnen für Senioren

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Wohnen, Hausbau
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