Wer sich auf die Suche nach einem passenden Grundstück für den Bau des Eigenheims begibt, der stößt auf eine Flut an Angeboten. Sowohl bei der Auswahl als auch bei der Vertragsgestaltung ist Vorsicht geboten, denn Fallen lauern überall.
Steht der Hausbau unmittelbar bevor, spätestens dann beginnt die Jagd der Bauherren auf ein passendes Grundstück. Häuslebauer sollten diesen Part gründlich planen und sich sowohl bei der Auswahl als auch bei der späteren Vertragsgestaltung Zeit lassen. Wer nicht in eine der vielzähligen Fallen tappen will, sollte auf Nummer Sicher gehen und sich im Zweifel Rat von Experten einholen.
Grundstück – Profi-Suche macht Sinn
Wer die Wahl hat, der hat auch die Qual. Genau dies trifft auch bei der Wahl des Grundstücks für das Traumhaus zu. Bauherren sollten sich darüber im Klaren sein, welche Voraussetzungen der künftige Grund und Boden erfüllen muss. So spielt die Lage des Grundstücks eine wichtige Rolle. Auch die Frage danach, ob darauf ein Reihenhaus oder etwas ein freistehendes Haus gebaut werden soll, steht im Fokus. Vor allen Aktivitäten steht der prüfende Blick in den Bebauungsplan. „Dann ist rechtlich fixiert, wie dort gebaut werden darf und wie nicht“, erläutert Elmar Zibis vom Bauherren-Schutzbund. In manchen Fällen gibt es keinen solchen Plan. Dann raten Experte dazu, einen Architekten mit einer Vorab-Anfrage an das Bauamt zu beauftragen.
Experten klären Fragen zum Grundstück
Der Experte klärt alle wichtigen Fragen im Vorfeld, sodass es nicht zu unliebsamen Pannen kommt. Ebenso wichtig ist ein Baugrundgutachten, das unbedingt noch vor dem Kauf des Grundstücks einzuholen ist. Nur so lässt sich die Bodenbeschaffenheit sicher einschätzen. Allerdings weisen Fachleute darauf hin, dass dafür die Einwilligung des Verkäufers notwendig ist. Zusätzlich eine Prüfung der Umgebung des Grundstücks auf dem Plan. „Da gibt es den Flächennutzungsplan, in dem steht, was in den nächsten Jahren auf dem Gebiet der Gemeinde geplant ist», erklärt Zibis. So können durchaus auch äußere Umstände die Freude am Grundstück dämpfen.
Lage zum Grundstück gründlich prüfen
Wer in der Nähe von Industriefabriken oder nahe besonders lauter Veranstaltungsplätze baut, für den ist der Ärger vorprogrammiert. Das Planungsamt gibt Auskunft darüber, ob in der Zukunft solche Stör-Faktoren zu erwarten sind oder nicht. Wer sein Traum-Grundstück gefunden hat, der wird nicht einfach durch Kauf und Verkauf zum Besitzer des Grund und Bodens. Ein Notar muss das Geschäft beurkunden, nur so erhält der Vertrag Gültigkeit.
Die Aufgabe des Notars wird allerdings oftmals überschätzt. „Er wird aber nicht im Auftrag des Käufers tätig, sondern ist überparteilicher Betreuer aller Beteiligten“, erläutern Experten vom Deutschen Notarverein in Berlin. Dies bedeutet, dass der Notar nicht für Prüfungen zuständig ist, ob der Käufer ein gutes Geschäft abschließt. „Er darf nicht einmal darauf hinweisen, dass ein Kaufobjekt den vereinbarten Preis nicht wert ist, selbst wenn es ihm auffällt», mahnt der Verein.
Anliegerbescheinigung zum Grundstück
Der Notar ist dafür zuständig, die Lastenfreiheit des Grund und Bodens sicher zu stellen. Somit prüft der Notar die Eintragung im Grundbuch und verschafft sich ein Bild darüber, ob dem Grundstück etwaige Kredite anlasten. Sofern Verbindlichkeiten vorhanden sind, so sollten diese niemals höher sein, als der der Kaufpreis. Schließlich spielen die Erschließungskosten und Anliegerbeiträge eine weitere große Rolle. Hierbei handelt e sich um Kosten für Versorgungsleitungen und/oder Arbeiten rund um Sanierungen von Straßen und Gehwegen. Mit einer Anliegerbescheinigung des kommunalen Erschließungsträgers sind Käufer auf der sicheren Seite, empfiehlt der der Verein. Hieraus geht hervor, ob noch Kosten zu erwarten sind.
Gut beraten sind künftige Bauherren, wenn sie sich in Hinblick auf den Grundstückskauf sowie den Abschluss des Vertrages den Rat eines unabhängigen Experten hinzuziehen. Hierzu stehen spezialisierte Anwälte sowie Architekten zur Verfügung. Es empfiehlt sich, mit einem konkreten Objekt zur Beratung zu gehen, denn die Suche des Grundstücks obliegt den Bauherren allein.
Verweise:
Der schlüsselfertige Bauvertrag
Immobilien – Webportal als Suchassistent
Immobilien – Eigenbedarf leicht durchsetzbar
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Haus & Grund als Komplettangebot
Bauvertrag – schwarze Schafe auf der Messe
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