Experten beobachten, dass sich Baumängel häufen. Woran liegt es, dass eine derart deutliche Zunahme solcher Mängel zu verzeichnen ist? Liegt die Schuld nur auf Seiten der Bauunternehmer oder macht auch der Bauherr Fehler?
Nicht immer läuft bei einem Bauprojekt alles so glatt, wie sich ein Bauherr das im Vorhinein vorstellt. Experten gehen davon aus, dass 99 Prozent aller neu gebauten Häuser auf irgendeine Weise mit Baumängeln versehen sind. Dahinter stecken nicht immer böse Absichten. Wo gehobelt wird, da fallen Späne und Fehler zu machen, ist menschlich. Dennoch häufen sich Baumängel seit einiger Zeit auffallend.
Immense Folgen
Die Erfahrungen des Experten Kai Warnecke, stellvertretender Generalsekretär des Eigentümerverbandes Haus & Grund, veranschaulicht dies deutlich. Demnach sind die Folgen immens. Ärger und Rechtsstreitigkeiten über einen langen Zeitraum können die Folge sein. Es gebe Fälle, bei denen eine Behebung der Mängel technisch so gut wie gar nicht mehr möglich sei, resümiert der Fachmann.
Bauen ohne Architekten
Im Nachhinein festgestellte Mängel verzögern den Baufortschritt und ziehen weitere, unangenehme Nachteile mit sich. Warnecke führt dies unter anderem darauf zurück, dass viele Bauherren heute gar keinen verantwortlichen Architekten mehr beauftragen. Lediglich ein Prozent der Bauvorhaben würden noch im Sinne einer klassischen Bauplanung durchgeführt, erklärt der Experte. Sofern der Bau von Bauträgern und Generalunternehmern übernommen wird, „stehe der Architekt nicht einmal mehr auf der Seite des Bauherrn, sondern auf der des Unternehmers“, heißt es weiter.
Unabhängiger Baubegleiter minimiert das Risiko
Alternativ könne der Bauherr daher mit dem Einsatz eines unabhängigen Baubegleiters das Risiko minimieren. Dieser begleitet das Bauvorhaben vom Vertragsabschluss bis zur Abnahme. In Hinblick auf eine ansonsten mögliche und sehr kostenintensive Mängelbeseitigung ist das relativ preisgünstig. Der Bauherr muss für eine solche Baubegleitung mit bis zu ca. 6000 Euro rechnen. Baubegleiter als neutrale Instanzen sind auf Baustellen keinesfalls ungern gesehen. Werden Mängel frühzeitig erkannt, ist dies auch für dies Bauunternehmen von großem Vorteil.
Das Recht auf Nacherfüllung:
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