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Schwarzbauten sind illegal

Schwarzbauten sind illegal. Wer dennoch schwarz baut, wird schnell erwischt. Experten raten eindringlich dazu, sich vor Baubeginn zu informieren, welche gesetzlichen Erfordernisse eingehalten werden müssen!

Bilder aus der Luft

Mit Luftaufnahmen werden Schwarzbauten schnell geortet. (Foto: Freia Willems-Theisen / Pixelio.de)

Eine Baugenehmigung zu beantragen, macht mitunter viel Arbeit. Je nach Bundesland ist der Aufwand nicht gerade unbedeutend, bist die begehrte Bescheinigung endlich vorliegt. Zudem kostet die Genehmigung auch noch Geld. Da kommt der eine oder andere Bauherr möglicherweise schon einmal auf den Gedanken, die Baugenehmigung gänzlich zu umgehen. Doch Vorsicht: Schwarzbauten sind illegal.

Google Maps spürt Schwarzbauten auf

Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) warnt entschieden davor, sich mit dem Gedanken an eine Schwarzbau auch nur andeutungsweise zu befassen. Die Behörden gingen konsequent dagegen vor, erklärt der Verein. So sei eine Vielzahl an Kontrolleuren stets auf der Suche nach Schwarzbauten. Dienste wie Google Maps und Google Street View seien zudem hilfreich, um Schwarzbauten auf die Spur zu kommen.

Luftbildaufnahmen als Spürnasen

Neuerdings würden auch Luftbildaufnahmen erstellt, erklären die Experten. Zudem ließen Bauverwaltungen das Land im Herbst und Winter überfliegen. Dann, wenn die Bäume kahl sind, lassen sich Schwarzbauten besonders gut orten. Die digitalisierten Luftbilder werden mit den erteilten Baugenehmigungen abgeglichen. Schnell werden Bauherren ohne Genehmigungen dann ertappt.

Sanktionen sind erheblich

Wird ein Bauherr beim Schwarzbauen entdeckt, so bekommt der Eigentümer zunächst in der Regel ein Luftbild zugeschickt. Zusätzlich erhält er die Aufforderung, den Schwarzbau nachgenehmigen zu lassen. Anderenfalls droht der komplette Abriss. Die Kosten der behördlichen Maßnahmen trägt selbstverständlich der Bauherr, der erwischt wurde. Die Experten der ARGE Baurecht raten daher allen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und sich vorab zu erkundigen, welche Erfordernisse für den Wunschbau erfüllt werden müssen.

Verweise:

Fehlende Baugenehmigung führt zum Abriss
Aufklärungspflicht bei verseuchten Häusern
Rechte der Bauherren gestärkt

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Ideen, Fertighaus, Hausbau
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