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BAUVERTRAG: DIN-Norm nicht rechtsverbindlich

Die DIN-Norm ist keine rechtsverbindliche Norm. Darauf weist der Verein Privater Bauherren (VPB) hin. Daher spielt bei Verträgen für ein schlüsselfertiges Haus das Bauleistungsverzeichnis eine besondere Rolle.

Der Bauvertrag

DIN-Normen sind nicht unbedingt rechtsverbindlich. (Foto: Angela Parszyk / Pixelio.de)

Das schlüsselfertige Haus zählt zu den beliebtesten Bauherren-Modellen. Wer ein solches Haus kauft, muss – wie bei jedem anderen Bauvorhaben – zunächst einen Bauvertrag unterschreiben. Beim schlüsselfertigen Haus spielt das sogenannte Bauleistungsverzeichnis zudem eine tragende Rolle.

Unklare Fachbegriffen

Nicht selten ist das Bauleistungsverzeichnis gespickt mit Fachbegriffen, DIN-Normen und allerlei feststehenden technischen Regeln. Das hört sich kompetent an und verspricht professionelle Ergebnisse. Doch der Verband Privater Bauherren (VPB) weist darauf hin, dass sich Bauherren nicht allein auf solche DIN-Normen verlassen sollten.

DIN sind keine Rechtsnormen

Dabei handele es sich nicht um Rechtsnormen, führt der Verband aus. Vielmehr seien dies technische Regelungen im Sinne einer Empfehlung. Ebenso verhalte es sich mit den sogenannten anerkannten Regeln der Technik. Hierbei handele es ebenfalls nicht um festgeschriebene und unverrückbare Qualitätsstandards. Im Gegenteil können sich die anerkannten Regeln der Technik mit der Zeit verändern. Als Beispiel seien die Schallschutz-DIN-Normen benannt, die immer noch Gültigkeit haben, jedoch nicht mehr detailliert den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Prüfung des Bauvertrages durch Experten

Abhilfe könne die Prüfung des Bauvertrages durch einen Bausachverständigen schaffen, erklärt der Verband Privater Bauherren. Wer als Bauherr trotz der verwirrenden Vielfalt an Begriffen, Regeln und auch Rechtsvorschriften das Bestmögliche erhalten möchte, liege mit der Prüfung durch einen Experten auf der sicheren Seite.

Traum vieler Bauherren: Das schlüsselfertige Haus:
http://youtu.be/bR65wT-cuRg

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