Die DIN-Norm ist keine rechtsverbindliche Norm. Darauf weist der Verein Privater Bauherren (VPB) hin. Daher spielt bei Verträgen für ein schlüsselfertiges Haus das Bauleistungsverzeichnis eine besondere Rolle.
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BAUVERTRAG: DIN-Norm nicht rechtsverbindlich
15. Juni 2011