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Kataster und Liegenschaftskataster

Wenn sie im Begriff sind ein Grundstück zu kaufen oder einen Hausbau planen sind sie gut beraten die Einträge in Kataster und Grundbuch einzusehen.
Nur dann haben sie Gewissheit darüber, wie es um die Rechtsverbindlichkeit der ihnen bekannten Grundstücksgrenzen bestellt ist!

Das Kataster beschreibt sämtliche Parzellen eines Landes

Das Kataster beschreibt sämtliche Parzellen eines Landes. (Foto: Claudia Hautumm / Pixelio.de)

Zweck des Katasters

Der Kataster oder Grenzkataster (Österreich) bzw. das Liegenschaftskataster (Deutschland), umfasst die flächendeckende Beschreibung sämtlicher Parzellen bzw. Flurstücke eines Landes.

Er ist neben dem Grundbuch die zweite Säule des Systems zur Eigentumssicherung von Liegenschaften.

Der Kataster wird von der Katasterbehörde geführt und besteht aus Büchern und großmaßstäbigen Karten (M1:1000 oder M1:500), anhand derer Liegenschaften öffentlich dokumentiert werden, für die im Grundbuch Eigentümer und Belastungen geführt werden.

Dokumentiert werden die geometrische Lage, die Art der Nutzung und die Größe der Grundstücke und der darin enthaltenen Flurstücke. Weiters sind auch Bauwerke, die sich auf den Baugrundstücken befinden, im Grenzkataster erfasst.

Rechtsverbindlichkeit

Eine rechtsverbindliche Dokumentation des Grenzverlaufs ist nur für Liegenschaften gegeben, die dem Kataster einverleibt wurden.

In allen anderen Fällen erbringt das Liegenschaftskataster keinen Beweis über den wahren Grenzverlauf oder das tatsächliche Flächenausmaß der Grundstücke.

Ob ein Baugrundstück bereits dem Kataster einverleibt ist, und in welcher Qualität der Eintrag vorliegt, kann neben anderen grundstücksbezogenen Daten dem Auszug aus der Grundstücksdatenbank entnommen werden.

Diese Datenbankauszüge wie auch Planauszüge aus der Katastralmappe erhalten sie gegen eine geringe Gebühr beim Vermessungsamt bzw. der Katastralbehörde oder bei einem Vermessungsbüro.

 

Wir empfehlen ihnen zu diesem Thema auch den Artikel Vermessung von Grundstücken und Am Anfang ist das Grundstück!

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Hausbau
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