Denkmalschutzimmobilien erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie haben ihren ganz eigenen Charme, müssen jedoch oftmals umgebaut oder weitreichend saniert werden. Bauherren sollten sich daher vorab gründlich über alle gesetzlichen Vorgaben informieren. Ansonsten kann es schnell zu einem bösen und besonders teuren Erwachen kommen.
Der eine träumt vom Leben in einem sanierten Leuchtturm, andere sehen den Traum vom Wohnen in einer alten Mühle, dem historische Bahnhof oder in einem stillgelegten alten Theater erfüllt. Ganz gleich, wie ausgefallen die Pläne auch sind – sie lassen sich durchaus erfüllen, sofern solche Immobilien zum Kauf angeboten werden.
Strenge Auflagen für Denkmalschutzimmobilien
Allerdings hat das Wohnen in einer solchen Traum-Immobilie durchaus seinen Preis. Neben dem Kauf der Immobilie müssen sich Besitzer solcher Perlen unter den Immobilien auf strenge Vorschriften und heikle Auflagen beim Sanieren gefasst machen. machen. Die künftigen Hausbesitzer sollten sich daher eine gute Beratung noch vor dem Kauf der Immobilie leisten.
Denkmalschutzimmobilien – Kauf mit Beratung
Damit sämtliche Auflagen für Denkmalschutzimmobilien auch tatsächlich korrekt umgesetzt werden, sollten ein Experte wie etwa der spezialisierte Architekt oder aber auch ein Denkmalpfleger als Berater hinzugezogen werden. Dabei wird in einem ersten Schritt eine eingehende Besichtigung der Immobilie vor Ort mit dem Experten geplant. Hierbei werden alle Besonderheiten der Immobilie aufgenommen und das historische Gebäude gründlich in Augenschein genommen.
Energetische Sanierung von Denkmalschutzimmobilien
Nicht immer seien die Auflagen der Denkmalpfleger so streng wie befürchtet, beruhigen Experten und erläutern, dass zumeist dann, wenn Aussagekraft und Struktur des Denkmals belassen bleiben, die geplanten Sanierungsarbeiten vom Amt durchaus bewilligt werden. Dennoch sei es erforderlich, sich den jeweils geplanten Bau genau anzuschauen. Dabei sei es in der Regel so, dass energetische Sanierungen kaum zum Problem werden.
Fassadendämmung für Denkmalschutzimmobilien
Hinsichtlich der Erfüllung aller Auflagen führen oft mehrere und durchaus verschieden Wege zum Ziel und verursachen dabei unterschiedlich hohe Kosten. Dies wird am Beispiel der Fassadensanierung schnell deutlich. Oftmals lässt sich zum Erhalt der Fassade keine Außendämmung durchführen. Hier kann beispielsweise erfolgreich auf eine Innendämmung der Wände und oberen Geschossdecken ausgewichen werden, um die gewünschten energetischen Einsparungseffekte zu erzielen.
Genehmigungsverfahren für Denkmalschutzimmobilien
Auch kleinere Solar-Anlagen lassen sich so installieren, dass sie nicht störend wirken. Bei größeren Photovoltaik-Anlagen, die viel Fläche benötigen, sieht dies schon ganz anders aus. Davon muss zumeist Abstand genommen werden, da sie das Gesamtbild der historischen Immobilie stören können. Ohnedies müssen sich Besitzer von Denkmalschutzimmobilien für alle baulichen Veränderungen eine Genehmigung erteilen lassen. Die entsprechenden Bauanträge sind beim jeweiligen Bauamt zu stellen.
Steuerliche Begünstigung für Denkmalschutzimmobilien
Nunmehr gilt es, das Prüfverfahren sowie die Erteilung der Baugenehmigung abzuwarten. Auch nach dem erfolgten Umbau bleibt das Bauamt im Spiel. Denn im Anschluss an die Sanierung findet die Bauabnahme mit dem Architekten und der Denkmalbehörde statt. Läuft alles erfolgreich ab, so erhält der Bauherr eine Bescheinigung, mit der er die speziellen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten wahrnehmen kann. Die sogenannten indirekten Fördermöglichkeiten über Steuererleichterungen nehmen stets Bezug auf jene Aufwendungen, die dem Bauherren durch die speziellen Auflagen des Denkmalschutzes entstanden sind.
Denkmalschutzimmobilien genießen weitere Vorteile
Doch auch der Kauf sowie die Kosten der Sanierung werden steuerlich begünstigt. Ebenso kann der Besitzer von Denkmalschutzimmobilie Aufwendungen zum Erhalt des historischen Hauses steuerlich absetzen. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen zu mehr Energieeffizienz, neue Heizanlagen, Reparaturen am Dach, Sanierungen von Fachwerk und schließlich auch die Planungskosten für den beauftragten Architekten.
Investition Baudenkmal:
Verweise:
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Immobilien – Denkmalschutz als Wertanlage?
Energetische Sanierung – was ist sinnvoll?
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