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Bei Altbauten wird Nachrüstung zur Pflicht

Für Besitzer von Altbauten wird es ernst: Gebäudesanierungen werden fällig, sofern das Haus nach dem 1. Februar 2002 gekauft wurde. Mein-Bau fasst zusammen, worauf betroffene Bauherren künftig zu achten haben!

Der Altbau

Besitzer von Altbauten werden in die Plficht genommen. ((Foto: Thomas Max Müller / Pixelio.de)

Immobilienbesitzer aufgepasst: Wer einen Altbau nach dem 1. Februar 2002 gekauft hat, muss unbedingt eine Frist einhalten. Im Rahmen der Energiesparmaßnahmen und Gebäudesanierung sind solche Bauherren künftig dazu verpflichtet, den Altbau energetisch nachzurüsten.

Die aktuellen Pläne der deutschen Bundesregierung, die sich auf die Förderung von Gebäudesanierungsprogrammen beziehen, sehen Fördermittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vor. Altbauten können zumeist den neuen energetischen Vorgaben nicht standhalten. Daher werden Sanierungen im energetischen Bereich für Besitzer und Käufer von Altbauten im Rahmen der neuen Verordnung EnEV zur Pflicht. Dies teilte der Verband Privater Bauherren (VPB) mit. Somit wird eine entsprechende Nachrüstung gemäß der Energiesparverordnung für alle Immobilienbesitzer vorgeschrieben, die den Altbau nach dem 1. Februar 2002 gekauft haben und ihn selbst bewohnen.

Pflichtgemäße Arbeiten zur energetischen Nachrüstung

Entsprechende Nachrüstungspflichten betreffen:

  • die Dämmung aller zugänglichen Warmwasserleitungen. Sie muss bis spätestens zwei Jahre nach Einzug erfolgt sein.
  • Heizungen in Immobilien, sofern sie vor dem 1.Oktober 1978 eingebaut wurden. Sie müssen bis zum Ende 2011 erneuert werden
  • Dämmung der jeweils obersten Geschossdecken. Diese Vorgaben gelten für alle Häuser, die vor dem Jahr 2001 errichtet wurden.

Alle Änderungen müssen einem Nachweis bei den Behörden standhalten, erklärt der Verband Privater Bauherren.

Förderung der Immobilienbesitzer

Doch es gibt nicht nur die Pflichten für betroffene Hausbesitzer, sondern auch Förderung durch den Staat. Bauherren, die für die energetischen Nachrüstungen einen Bausachverständigen beratend hinzuziehen, werden vom Staat mit bis zu 2.000 Euro unterstützt. Zudem können betroffene Eigentümer bei ihrer energetischen Sanierung mit Steuernachlässen, Abschreibungsmöglichkeiten und vermieterfreundlichen Gesetzen rechnen.

Energetische Sanierung aus dem Fördertopf

Die Förderprogramme obliegen der staatseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Profitieren können Hausbesitzer, die Altbauten mit folgenden Maßnahmen energetisch aufrüsten:

  • Wärmedämmung
  • Erneuerung von Fenstern
  • Erneuerung von Türen
  • Einbau von Entlüftungsanlagen
  • Einbau von Heizungsanlagen

Sie können auch auf zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse in Höhe von rund fünf Prozent der Investitionssumme hoffen. Dennoch, es bleibt ein kleiner Wermutstropfen: Institutionen wie etwa der Deutsche Mieterbund oder der Immobilienspitzenverband (BSI) halten die Höhe der Fördermittel für nicht ausreichend.

Verweise:

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Autor: Ursula Pidun
Veröffentlicht in: Hausbau, Finanzierung
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