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Grenzbebauung: Wo darf die Mauer gebaut werden?

Die meisten Hauseigentümer gehen davon aus, dass sie auf Ihrem Grundstück nach eigenem Ermessen Mauern setzen oder Bäume pflanzen dürfen. Handelt es sich dabei jedoch um eine Grenzbebauung, sind einige Regeln zu beachten.

Bei einer Grenzbebauung sind einige Regeln zu beachten. (Fotoquelle:  iwona / clipdealer.de)

Bei einer Grenzbebauung sind einige Regeln zu beachten. (Fotoquelle: iwona / clipdealer.de)

Wie lässt sich Streit bei der Grenzbebauung vermeiden?

Immer, wenn man dem Nachbarn zu nahekommt, droht Ärger. Deshalb sollte man sich noch vor dem Bau einer Mauer, eines Zauns oder der Pflanzung eines Grenzbaums über die geltenden Vorschriften informieren. Regeln über die Grenzbebauung sind Teil des Nachbarrechts. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn in den Paragraphen 903 bis 924 und 1004.

Allerdings legen die einzelnen Bundesländer diesen gesetzlichen Rahmen unterschiedlich streng aus. Es gilt das Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes und die Regeln, die im Bebauungsplan der Kommune festgelegt wurden. Im Streitfall versucht das Schiedsamt des jeweiligen Bundeslandes zu vermitteln. Erst wenn diese Versuche scheitern, muss der Nachbarschaftsstreit vor einem Zivilgericht geklärt werden.

Welche Arten der Grenzbebauung können zu Konflikten führen?

Grenzbebauungen werden juristisch als Einfriedung bezeichnet. Sie dienen dazu, ein Grundstück eindeutig von den Nachbargrundstücken abzugrenzen und fungieren meist gleichzeitig als Sichtschutz. Eine derartige Grenzeinrichtung ist:

  • eine Mauer
  • ein Zaun
  • eine Hecke
  • ein Grenzbaum

Allgemein ausgedrückt, ist eine Grenzeinrichtung jede Anlage, mit der ein Grundstück von Nachbargrundstücken, von Wegen oder Straßen abgegrenzt wird. Die Einfriedung ist ein Schutz vor unbefugtem Betreten und anderen Beeinträchtigungen, die Eigentümer nicht dulden wollen. Meist handelt es sich bei diesen Grenzeinrichtungen um Zäune, Mauern oder Anpflanzungen. Besonders in Neubaugebieten fragen sich die Bauherren der Häuser, welche gesetzlichen Bestimmungen für die Errichtung einer Grenzbebauung gelten.

Regeln für die Gestaltung der Grenzbebauung

Wer sich dafür entscheidet, ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu kaufen, verbindet damit auch die Erwartung, das eigene Grundstück frei gestalten zu können. Gemüsegarten oder Blumenbeete? Englischer Rasen oder Naturwiese? Das ist allein Sache der Eigentümer. Diese Gestaltungsfreiheit endet jedoch an der Grundstücksgrenze.

Wie die Grundstücksgrenze gestaltet werden darf, ist unterschiedlich geregelt. In München beträgt die maximale Zaunhöhe beispielsweise 150 Zentimeter. In Niedersachsen sind in Wohngebieten 200 Zentimeter erlaubt, was schon eher den Anforderungen eines effektiven Sichtschutzes entspricht. In Berlin ist das Nachbarrecht strenger und erlaubt lediglich Zäune mit einer Maximalhöhe von 125 Zentimetern.

Bevor man also nach dem Hausbau die Zaunelemente bestellt, sollte man sich über die konkreten Regeln für die Häuser des entsprechenden Baugebiets informieren. Dann ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite. Ansonsten kann die Entfernung oder Anpassung der Einfriedung verlangt und gerichtlich durchgesetzt werden. Das örtliche Bauamt ist der passende Ansprechpartner, der eine rechtsverbindliche Auskunft darüber geben kann, was erlaubt ist. Wer eine Baugenehmigung für seine Grenzbebauung vorweisen kann, braucht nicht zu befürchten, in einen langwierigen, teuren Nachbarschaftsstreit zu geraten.

Allgemeine Anforderungen an die Grenzbebauung

Auch wenn das Nachbarrecht Ländersache ist und sogar kommunale Besonderheiten beachtet werden müssen, gibt es einige generelle Regelungen, die für das gesamte Bundesgebiet gelten.

Beim Bau einer Mauer oder eines Zauns sollte darauf geachtet werden, dass diese Grenzbebauung zum allgemeinen Straßenbild passt. Die Mauer oder der Zaun sollten also nicht zu auffällig gestaltet sein, sondern sich harmonisch ins Gesamtbild der Umgebung einfügen.

Sichtschutzhecke oder Grenzeinfriedung?

Es ist ein Unterschied, ob Zäune oder Hecken als Sichtschutz errichtet werden oder als Abgrenzung zum Nachbargrundstück. Handelt es sich um eine Grenzeinrichtung, ist es erforderlich, dass der benachbarte Eigentümer seine Genehmigung erteilt.

Pflicht zur Errichtung einer Grenzeinfriedung

Teilweise ist es in den Landesnachbarschaftsgesetzen sogar vorgeschrieben, Nachbargrundstücke durch eine Grenzbebauung voneinander abzugrenzen. In diesen Fällen, muss der Nachbar nicht um Erlaubnis gebeten werden und beide Parteien sind dazu verpflichtet, die Kosten für die Grenzbebauung zu teilen, wenn die diese auf beiden Grundstücken steht. Dann sind auch beide Parteien gemeinsam dafür verantwortlich, Zäune oder Mauern instand zu halten. Meist wird jedoch genau geregelt, für welche Grundstücksseite man verantwortlich ist und dort eine Grenzeinfriedung auf eigene Kosten errichten muss.

Steht die Gartenmauer ausschließlich auf einem Grundstück, ist der Eigentümer allein für Instandhaltungsmaßnahmen verantwortlich. Er kann jedoch auch verbieten, dass sein Nachbar die zu ihm gewandte Mauerseite bepflanzt oder anderweitig nutzt.

Streitpunkt Nummer 1: Wie hoch darf ein Zaun sein?

Die meisten Menschen möchten ungestört im Garten sitzen und sich vor den Blicken des Anwohner oder Passanten mit einem Sichtschutzzaun oder eine entsprechend hohe Hecke schützen. Über die Höhe dieses Sichtschutzes kommt es besonders häufig zu erbitterten Nachbarschaftsstreits.

Diese Konflikte ließen sich relativ einfach durch einen Blick in den Bebauungsplan oder das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes vermeiden. Es gibt einige Richtwerte, an denen man sich ausrichten kann:

  • Mauern und Zäune als symbolische Grenze: 40 bis 90 Zentimeter
  • Sichtschutzeinrichtungen: 170 bis 190 Zentimeter
  • Mindestabstand zum Nachbargrundstück: 50 Zentimeter
  • Maximalhöhe der Einfriedungen ohne Genehmigung: 180 Zentimeter

Lebende Grenzen: Hecken und Grenzbäume

Viele Hauseigentümer bevorzugen Hecken anstellen von Mauern oder Zäunen. Hecken gelten als lebende Grenzen und der Eigentümer ist verpflichtend, diese zu pflegen und dafür zu sorgen, dass eine bestimmte Höhe nicht überschritten wird. Nach einem Sturm müssen beispielsweise gebrochene Zweige entfernt und Unfallgefahren beseitigt werden.

Fühlt sich der Nachbar von der Heckenbepflanzung gestört, weil diese in sein Grundstück hineinwächst, kann er einen Rückschnitt verlangen und dafür eine Frist setzen. Erst nach dem Verstreichen dieser Frist darf selbst zur Heckenschere gegriffen werden, vorher gilt dies als Sachbeschädigung.

Der Nachbar kann einen Heckenrückschnitt verlangen, wenn die Bepflanzung in sein Grundtück hinein wächst. (Fotoquelle: stocking / clipdealer.de)

Der Nachbar kann einen Heckenrückschnitt verlangen, wenn die Bepflanzung in sein Grundtück hinein wächst. (Fotoquelle: stocking / clipdealer.de)

Streitpunkt Pflanzabstände

Auch im Hinblick auf die Pflanzabstände zum Nachbargrundstück oder zum Gehweg gibt es immer wieder Streitigkeiten. Wer ganz sicher sein möchte, sollte die Kommune um Auskunft bitten. Es gibt allerdings auch einige Faustregeln:

  • Pflanzenhöhe maximal 100 Zentimeter = Pflanzabstand mindestens 25 Zentimeter
  • Pflanzenhöhe maximal 150 Zentimeter = Pflanzabstand mindestens 50 Zentimeter
  • Hecken über 150 Zentimeter = Mindestabstand zum Nachbargrundstück 75 Zentimeter
  • Pflanzenhöhe bis 300 Zentimeter = Mindestabstand 100 Zentimeter
  • Pflanzenhöhe bis 500 Zentimeter = Mindestabstand 125 Zentimeter
  • Pflanzenhöhe von 15 Meter = Mindestabstand von drei Metern
  • Pflanzenhöhe über 15 Meter = Mindestabstand sechs Meter

Welche Regeln gelten für einen Grenzbaum?

Für Bäume gelten ebenfalls Regeln, die je nach Bundesland variieren. Die folgenden Ausführungen können lediglich eine Einschätzung dessen ermöglichen, was meist erlaubt ist. Bevor nach dem Hausbau die Bäume gepflanzt werden, sollte man sich darüber informieren, wie hoch diese werden. Ein zierlicher Grenzbaum, der bei der Anpflanzung einen Meter hoch war, kann für die Erben zum Problem werden, weil aus ihm ein Baum von mehr als zehn Metern geworden ist.

Ausgehend von der Endgröße des Baumes gelten bestimmte Pflanzabstände. Für Nordrhein-Westfalen gilt, dass Bäume wie Rosskastanien oder Eichen, dies stark wachsen, mindestens vier Meter vom Nachbargrundstück entfernt sein müssen. Stark wachsende Obstbäume müssen zwei und weniger stark wachsende einen Meter von der Grenze des Grundstücks entfernt sein.

In Bayern wird dieses Problem einfacher gehandhabt. Pflanzen bis zu einer Höhe von zwei Metern müssen mindestens 50 Zentimeter von der Nachbargrenze entfernt sein. Größere Pflanzen müssen generell mindestens zwei Meter entfernt sein. Niedersachsen regelt den Pflanzabstand gestaffelt von 25 Zentimeter für Bäume mit einer maximalen Größe von 1,20 Meter bis zu acht Metern für Bäume, die höher als 15 Meter werden.

Ein freundliches Gespräch vermeidet Streit

Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, bevor Sie eine Mauer errichten oder einen Zaun bauen. (Fotoquelle: magiceyes / clipdealer.de)

Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, bevor Sie eine Mauer errichten oder einen Zaun bauen. (Fotoquelle: magiceyes / clipdealer.de)

Wer ein Haus baut oder kauft, möchte dort viele Jahre friedlich mit seinen Nachbarn leben. Deshalb ist es immer empfehlenswert, vor dem Bau des Zauns oder der Errichtung der Mauer in einem Gespräch zu klären, ob daraus Probleme entstehen. In den meisten Fällen lassen sich auf diese Weise Rechtsstreits vermeiden. Wer allerdings damit konfrontiert wird, dass direkt an der Grundstücksgrenze eine fünf Meter hohe Steinmauer gebaut wird, muss seine Rechte gerichtlich geltend machen. Dann wird ein Rückbau oder eine Anpassung der Grenzbebauung angeordnet.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Garten, Ratgeber
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