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Bauunternehmen gründen – das gibt es zu beachten

Die Gründung eines Bauunternehmens kann auf verschiedene Weise erfolgen. Viele junge Unternehmer entscheiden sich zunächst für ein Einzelunternehmen. Dem Grundsatz nach ist es auch möglich, das Bauunternehmen als GmbH gegründet wird. In diesem Fall ist das Verfahren jedoch komplexer. Es ist notwendig, eine Einlage von mindestens 12.500 EUR zu tätigen. Als Startkapital ist dies ausreichend. Im § 5 GmbHG sind als Stammkapital 25.000 EUR vorgeschrieben. Die Differenz kann jedoch auch später einlegt werden.

Planen Sie die Gründung Ihres Bauunternehmens sowie das Leistungsspektrum solide. (Bildquelle: piovesempre / clipdealer.de)

Planen Sie die Gründung Ihres Bauunternehmens sowie das Leistungsspektrum solide. (Bildquelle: piovesempre / clipdealer.de)

Soll die Gründung des Bauunternehmens als Einzelunternehmen erfolgen, ist kein Startkapital als Einlage notwendig. Dennoch ist zusätzliches Kapital notwendig. Um ein Bauunternehmen erfolgreich auf dem Markt etablieren zu können, sind Inventionen in Maschinen und Materialien erforderlich. Abhängig von dem Auftragsvolumen, das Sie erfüllen möchten, kann es empfehlenswert sein, bereits von Beginn an Mitarbeiter einzustellen. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen von Anbeginn erfüllen können. Um sich auf dem Markt zu etablieren und expandieren zu können, sind neben einer guten Geschäftsidee und einer qualitativ hochwertigen Ausführung aller Aufträge auch eine positive Bonität sehr wichtig.

Meisterpflicht – nicht überall in der Baubranche

Über Jahrzehnte war es notwendig, dass bei Geschäftsgründungen in Handwerk und Gewerbe ein Meistertitel vorliegen musste. Diese Vorgaben wurden in den letzten Jahren aufgelockert. Nicht mehr für alle Zweige in der Baubranche ist ein Meistertitel notwendig. Vorteile hat der Meisterbrief dennoch. Die Anerkennung bei den Kunden ist höher, und der Baubetrieb hat die Möglichkeit, Lehrlinge auszubilden. Wenn beides auch in ferner Zukunft nicht geplant ist, können beispielsweise Estrich- und Fliesenleger, aber auch Trockenbauer auf den Meistertitel, die mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, verzichten. Ist jedoch ein Baugewerbe als Dachdecker, Gerüstbauer, Maurer oder Zimmerer geplant, muss der Meister nach wie vor verpflichtend nachgewiesen werden. Gründen mehrere Personen eine GmbH oder eine GbR, ist es ausreichend, wenn einer der Gründer einen Meister nachweisen kann. Dieser muss jedoch die Geschäftsführung des neu gegründeten Betriebes übernehmen.

Überlegen Sie im Zusammenhang mit der Gründung einer Baufirma, ob Sie von Beginn an Mitarbeiter einstellen möchten. (Bildquelle: goodluz / clipdealer.de)

Überlegen Sie im Zusammenhang mit der Gründung einer Baufirma, ob Sie von Beginn an Mitarbeiter einstellen möchten. (Bildquelle: goodluz / clipdealer.de)

Solide Planung des Leistungsspektrums

Grundsätzlich steht es jedem Bauunternehmer frei, seinen Kunden ein individuelles Leistungsspektrum anzubieten. Dieses kann sich auf einen Bereich beschränken, aber auch mehrere Bereiche umfassen. Für den Anfang gilt, dass eine kleine Auswahl an Dienstleistungen die bessere Wahl ist. Wenn die Geschäfte positiv verlaufen, kann das Leistungsspektrum jederzeit vergrößert werden. Ein Trend in der Baubranche ist der Bau von Massivhäusern, die nach Kundenwunsch gefertigt werden. Massivholzhersteller sind auf der Suche nach Baupartnern, die Häuser an allen Standorten errichten. Sehr interessant ist das OPTA Franchise Baukonzept. Es richtet sich an junge Baufirmen, aber auch an solche, die bereits auf dem Markt etabliert sind und nach einer neuen Geschäftsgrundlage suchen.

Nicht für alle Zweige der Baubranche ist ein Meistertitel erforderlich. (Bildquelle: grinvalds / clipdealer.de)

Nicht für alle Zweige der Baubranche ist ein Meistertitel erforderlich. (Bildquelle: grinvalds / clipdealer.de)

Finanzierung des Gründungsvorhabens sicherstellen

Eine sichere Finanzierung ist eine wichtige Grundlage, wenn ein Bauunternehmen gegründet werden soll. Neben dem Eigenkapital, das idealerweise etwa 30 Prozent der Gesamtsumme ausmacht, wird vom Unternehmer ein Bankkredit abgeschlossen. Von der KfW-Bank, aber auch von anderen Banken gibt es Förderkredite, die jedoch an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden sind. Diese Verwendung muss nachgewiesen werden, und die Mittel sind häufig auf den Verwendungszweck begrenzt. Dies bedeutet, dass sie für die Gesamtfinanzierung in der Regel nicht ausreichen. Da die Zinsen der Förderkredite jedoch deutlich günstiger sind als der Bankkredit, sollten Fördermittel in jedem Fall beantragt werden.

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