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Eigenheimförderung: Mit staatlicher Hilfe schneller ins eigene Zuhause

Es gibt verschiedene Varianten der staatlichen Eigenheimförderung, die es Bauherren erleichtert, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Seit 2018 besteht auch wieder die Möglichkeit, Baukindergeld zu beantragen.

Seit 2018 besteht auch wieder die Möglichkeit, Baukindergeld zu beantragen.

Seit 2018 besteht auch wieder die Möglichkeit, Baukindergeld zu beantragen. (Bild: iriana88w/clipdealer.de)

Wie kann man die Eigenheimförderung in das Finanzierungskonzept einbauen?

Viele Menschen haben den Wunsch, Wohneigentum zu erwerben. Anstatt jeden Monat Miete zu zahlen, kann man auf diese Weise langsam aber sicher Vermögen in Form einer schuldenfreien Immobilie bilden. Wer ein Haus kauft oder baut, stellt seine Altersvorsorge auf ein breiteres Fundament und kann schon in jungen Jahren davon profitieren. Es spricht also vieles dafür, in ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu investieren.

Mit der Entscheidung, eine Immobilie zu kaufen, sind allerdings meist jahrzehntelange finanzielle Verpflichtungen verbunden. Die Finanzierung muss sorgfältig geplant werden, damit ein realistisches Budget festgelegt und eine finanzielle Überforderung vermieden wird. Um Bauherren oder Wohnungskäufern die Investition zu erleichtern, bieten Bund, Länder und Kommunen verschiedene Möglichkeiten der Eigenheimförderung an. Diese Förderprogramme sind an Bedingungen geknüpft, wobei Einkommensgrenzen das wichtigste Kriterium darstellen.

Seit 2018 haben Familien wieder die Möglichkeit, Baukindergeld zu beantragen. Die Eigenheimzulage, die 2005 abgeschafft wurde, wird mit dieser Bauförderung zumindest temporär ersetzt. Der Gesetzgeber hat die Eigenheimförderung auf die Jahre 2018 bis 2020 begrenzt. Aber es gibt noch weitere Möglichkeiten, staatliche Fördermittel in die Finanzierung einzubeziehen. Selbst Finanzberater heben selten den Überblick über die mehr als 200 regionalen Förderprogramme. Es ist deshalb empfehlenswert, sich nicht nur über die bundesweit verfügbaren Fördermittel zu informieren, sondern auch zu recherchieren, ob das eigene Bundesland oder die Kommune zusätzliche Optionen bieten.

Eigenheimförderung: bundesweit geltende Förderprogramme

Wenn die Eigenheimförderung im Finanzierungskonzept berücksichtigt wird, sinkt die finanzielle Belastung erheblich und die Finanzierung verteilt sich auf mehrere Säulen. Schon bei der Planung sollten die Möglichkeiten der Eigenheimförderung einbezogen werden. Es gibt Kommunen, wo junge Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, günstigere Grundstücke kaufen können oder die eine zusätzliche regionale Bauförderung zahlen. Mit diesen Maßnahmen soll gezielt dafür gesorgt werden, Familien am Standort zu binden. Neben den regionalen Fördermaßnahmen können Bauherren bundesweit von folgenden Förderprogrammen profitieren:

  • Baukindergeld
  • Förderung der KfW-Bank
  • Zuschüsse des Bafa
  • Steuervorteile für Sanierungen
  • Wohn-Riester

Baukindergeld

Nachdem die Große Koalition 2005 die Eigenheimzulage abgeschafft hat, wurde immer wieder ein adäquater Ersatz gefordert. Seit Herbst 2018 können Familien das neue Baukindergeld beantragen. Diese Bauförderung kann von Familien in Anspruch genommen werden, die mindestens ein Kind haben, das am 01. Januar 2018 noch nicht volljährig war und zu diesem Zeitpunkt im elterlichen Haushalt wohnte. Die Förderung kann bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro plus 15.000 Euro für jedes Kind beantragt werden. Dabei wird das zu versteuernde Jahreseinkommen berücksichtigt. Für eine vierköpfige Familie bedeutet das, dass Baukindergeld bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von ungefähr 120.000 Euro gezahlt wird. Das Elterngeld oder andere steuerfreie Einkünfte werden nicht zu dieser Einkommensgrenze hinzugerechnet.

Werden alle Kinder berücksichtigt?

Für jedes Kind wird zehn Jahre lang ein zusätzliches Kindergeld von 1.200 Euro im Jahr gezahlt. Das Datum der Antragstellung entscheidet darüber, welche Kinder bei der Bewilligung des Baukindergelds berücksichtigt werden. Für nach diesem Datum geborene Kinder erhalten die Eltern keine Förderung. Vollendet eines der Kinder im Zeitraum, in dem das Baukindergeld gezahlt wird, das 18. Lebensjahr, wird allerdings das Geld in voller Höhe weitergezahlt. Das gilt sogar dann, wenn für dieses Kind das Kindergeld wegfällt, weil dessen Ausbildung abgeschlossen ist. Auch der Auszug des volljährigen Kindes hat keinen Einfluss auf das Baukindergeld.

Werden alle Immobilien gefördert?

Es ist unerheblich, ob die Familie ein Haus baut oder kauft oder in eine Eigentumswohnung zieht. Keines der Haushaltsmitglieder darf jedoch am Tag der Antragstellung Eigentümer einer weiteren Immobilie sein. Das gilt auch für vermietete Wohnungen oder Häuser. Immobilieneigentum in der Vergangenheit wirkt sich nicht auf die Bewilligung des Baukindergelds aus. Gleiches gilt für Ferienwohnungen oder Ferienhäuser.

Für welchen Zeitraum gilt diese Eigenheimförderung?

Die Eigenheimförderung wurde auf den Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis zum 31.12.2020 begrenzt. Sie gilt für alle Immobilien, für die in diesem Zeitraum ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wird oder für die eine Baugenehmigung erteilt wurde.

Welche weiteren Kriterien müssen berücksichtigt werden?

Die Eigenheimförderung kann bis zu drei Monate nach dem Einzug in das Haus oder die Wohnung auf dem KfW-Zuschussportal beantragt werden. Das Einzugsdatum muss durch die schriftliche Anmeldebestätigung der Gemeinde nachgewiesen werden. Wenn eines der Kinder bald volljährig wird, sollte der Einzug unbedingt vor dem Geburtstag erfolgen. Wird jedoch ein weiteres Familienmitglied erwartet, lohnt es sich, den Einzug ein paar Monate bis nach der Geburt zu verschieben.

Der Zuschuss wird nur für selbstgenutztes Wohneigentum gezahlt. Vermietet oder verkauft der Eigentümer die Immobilie innerhalb des zehnjährigen Förderungszeitraums, wird kein Baukindergeld mehr gezahlt. Der Bund hat insgesamt 9,9 Milliarden Euro für die Bewilligung von Baukindergeld zur Verfügung gestellt. Ist dieses Budget verbraucht, werden keine weiteren Anträge bewilligt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf das Baukindergeld. Wer einen ablehnenden Bescheid erhält, kann Einspruch erheben und ein weiteres Prüfen der Unterlagen verlangen.

Erleichtert das Baukindergeld die Finanzierung?

Das Baukindergeld wird von den Banken, die Hypotheken vergeben, als zusätzliche Liquidität berücksichtigt. Eine Berücksichtigung als Eigenkapital ist nicht zu erwarten, somit hat das Baukindergeld keinen Einfluss auf die Zinshöhe, die sich am Eigenkapital orientiert. Bauherren sollten außerdem beachten, dass nach dem Auslaufen des Baukindergelds die monatliche Liquidität wieder sinkt und zwar genau zu der Zeit, in der eine Anschlussfinanzierung erfolgen muss. Da in zehn Jahren die derzeitige Niedrigzinsphase mit hoher Wahrscheinlichkeit vorbei sein wird, kommen auch von dieser Seite zusätzliche Belastungen auf die Immobilienkäufer zu.

Es ist empfehlenswert, die Eigenheimförderung für Sondertilgungen zu verwenden, um einen möglichst hohen Anteil der Hypothek in den ersten zehn Jahren zu tilgen. Dann muss eine wesentlich geringere Restschuld finanziert werden.

Förderung der KfW-Bank

Die KfW-Bank bietet verschiedene Programme der Eigenheimförderung. Für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien und den Neubau besonders energieeffizienter Häuser werden zinsgünstige Darlehen von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit gewährt. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss beantragt werden, der sich daran orientiert, wie energieeffizient das Haus ist und zwischen 5.000 und 15.000 Euro beträgt.

Wer eine ältere Immobilie kauft, kann für die energetische Sanierung Förder-Darlehen und Tilgungszuschüsse beantragen. Die KfW-Bank bietet außerdem eine Wohnungsbauförderung für Käufer von Eigentumswohnungen an. Die zinsgünstigen Darlehen werden über die Hausbank und die Tilgungszuschüsse direkt bei der KfW-Bank beantragt.

Zuschüsse des Bafa und Steuervorteile für Sanierungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa, vergibt Zuschüsse für den Einbau von Heizungsanlagen, die mit regenerativen Energiequellen betrieben werden. Wer ein älteres Gebäude kauft, kann also für die Umrüstung auf Solarthermie oder Wärmepumpen eine Eigenheimförderung beantragen.

Steuervorteile werden Käufern gewährt, die denkmalgeschützte Immobilien kaufen und sanieren. In diesem Fall rechnet das Finanzamt zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten als Sonderausgaben steuermindernd an. Immobilienkäufer sollten beachten, dass erst nach Abschluss der Kaufvertrags mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen wird.

Wohn-Riester

Mit einem zertifizierten Riester-Darlehen können Bauherren ebenfalls Steuervorteile nutzen. Für die Tilgung dieses Darlehens werden neben den Steuervorteilen außerdem Zulagen gewährt. Darüber hinaus kann bereits angespartes Riester-Vermögen für die Baufinanzierung oder die Entschuldung bestehender Darlehen eingesetzt werden. Das Riester-Darlehen kann auch für eine Anschlussfinanzierung oder den altersgerechten Umbau verwendet werden.

In einen Riester-Sparvertrag müssen mindestens vier Prozent vom Jahresbruttoeinkommen eingezahlt werden, damit man die Eigenheimförderung nutzen kann. Verheiratete bekommen eine jährliche Zulage von 350 Euro und pro Kind, das nach dem 01.01.2007 geboren wurde, kommen nochmals 300 Euro hinzu. Für ältere Kinder wird eine Zulage von 185 Euro auf das Riester-Konto eingezahlt.

Eigenheimförderung zur Schaffung von neuem Wohnraum

Besonders in den Ballungsgebieten ist der Wohnraum knapp und es fällt jungen Familien schwer, eine bezahlbare Wohnung oder ein Haus zur Miete zu finden. Mit der Eigenheimförderung soll es den Familien erleichtert werden, Wohneigentum zu erwerben, um einerseits eine familiengerechte Wohnsituation zu genießen und andererseits die Altersvorsorge zu verbessern.

Neben den vorgestellten Möglichkeiten bieten die Länder und Kommunen zusätzliche Optionen der Eigenheim- und Wohnungsbauförderung an. Bauherren sollten darauf achten, dass die Finanzierung nicht zu eng ist und die Fördermittel eher als Reserve für zusätzliche Ausgaben beim Hausbau oder für Sondertilgungen zur schnelleren Entschuldung nutzen.

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Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Finanzierung
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