MEIN BAU

Main Section

Blogs

Share

Homeoffice: Rechtliche Rahmenbedingungen

Normalerweise wird die Möglichkeit zum Home Office in Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen geregelt. Durch Corona sind Arbeitgeber aber explizit dazu angehalten, ihren Angestellten Home Office zu ermöglichen.

Aktuell müssen die Arbeitgeber die Möglichkeit zum Home Office anbieten.

Aktuell müssen die Arbeitgeber die Möglichkeit zum Home Office anbieten.
(Bild: ZaraMuzafarova / clipdealer.de)

Arbeitgeber müssen Home Office anbieten

Arbeitgeber müssen ihren Angestellten die Möglichkeit zum Home Office anbieten. Die Tätigkeiten müssen damit vereinbar sein, was bedeutet, dass natürlich kein Mitarbeiter in der Produktion von zu Hause aus arbeiten kann. Doch die meisten Büroarbeiten können auch gut von zu Hause aus erledigt werden. Dafür muss der Arbeitgeber aber für die nötige Ausstattung sorgen, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Büroeinrichtung hat. Wenn der Angestellte aber selbst entscheidet, lieber daheim als im Büro arbeiten zu wollen, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Ausstattung zu stellen.

Unterschied Home Office und mobiles Arbeiten

Home Office ist mit der Telearbeit gleichzusetzen, die aber wiederum nicht das mobile Arbeiten meint. Letzteres ist nur auf kurze Zeit angelegt und gilt zum Beispiel für die Dauer der Pandemie oder für einen festgelegten Zeitraum, weil das Arbeiten im Büro gerade nicht möglich ist. Bei der Telearbeit hingegen, dem echten Home Office also, gilt die Arbeitsstättenverordnung, nach der der Arbeitgeber dem Angestellten zu Hause ein vollwertiges Büro zur Verfügung stellen muss. Abzuwägen ist hier das Recht auf unternehmerische Freiheit auf der einen Seite und Arbeitsschutz bzw. Fürsorgepflicht auf der anderen Seite. Dabei ist rechtlich unter anderem zu klären, wie lange und in welchem Umfang von zu Hause aus gearbeitet werden soll. Die betriebliche Organisation des Arbeitgebers kann daher durchaus gegen ein Home Office sprechen.

Eine Frage des Datenschutzes

Wenn ein Angestellter von zu Hause aus arbeitet, stellt sich automatisch die Frage nach dem Datenschutz. Der Umgang mit sensiblen Daten muss jederzeit sichergestellt sein, Datenpannen dürfen nicht passieren. Der Arbeitgeber kann für eine derartige Panne haftbar gemacht werden. Das gilt aber nicht nur für Daten, mit denen unsachgemäß umgegangen wurde und die als personenbezogene Daten geführt werden, sondern auch für Betriebsgeheimnisse. Deren Geheimhaltung muss ebenfalls sichergestellt werden. Der Arbeitgeber muss daher in der Lage sein, den Nachweis zu erbringen, dass er ausreichende Datensicherungsmaßnahmen ergriffen hat.

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer hier zum Beispiel unterstützen, indem eben nicht nur der Schreibtisch und der Bürostuhl angeschafft werden, sondern auch abschließbare Regale, in denen Akten aufbewahrt werden. Rechner sollten passwortgeschützt sein, betriebliche Daten dürfen bei einer Nutzung von Laptop oder Tablet zu Hause nicht von anderen Familienmitgliedern zugänglich sein. Spätestens an dieser Stelle wird die Beweisführung für den verantwortungsvollen Umgang mit Daten seitens des Arbeitgebers schwer, denn im Home Office des Mitarbeiters hat dieser keine Kontrolle mehr darüber.

 

Kann von zu Hause aus gearbeitet werden, muss der Arbeitgeber für die nötige Ausstattung sorgen.

Kann von zu Hause aus gearbeitet werden, muss der Arbeitgeber für die nötige Ausstattung sorgen.
(Bild: KostyaKlimenko / clipdealer.de)

Rechtliche Regelungen zum Home Office

Nicht nur, dass derzeit der Anspruch auf Home Office pandemiebedingt besteht, muss der Arbeitgeber auch bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen bzw. juristische Fragen rund um das Home Office klären. Sicherlich trifft die Frage zum Home Office eher größere Unternehmen, denn kleine und mittlere Betriebe mit nur wenigen Angestellten können kaum Akten und Tätigkeiten auf Dauer auslagern. Rechtliche Regelungen betreffen aber nicht nur die Zeit der Pandemie, in der verstärkt im Home Office gearbeitet wird, sondern generell die Telearbeit.

Wichtige rechtliche Regelungen in der Übersicht

Zuerst ist das neue Infektionsschutzgesetz zu nennen, denn dieses steht vor den üblichen betrieblichen Regelungen zum Home Office. Hier ist derzeit vorgegeben, dass Arbeitgeber ihren Angestellten die Möglichkeit bieten müssen, von zu Hause aus zu arbeiten. Weitere rechtliche Regelungen sind unter anderem diese:

  • Arbeitszeitgesetz
    Auch wenn sich die meisten Angestellten nicht daran halten, weil das Arbeiten von zu Hause aus ganz anders abläuft als im Betrieb, gelten doch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Dort sind wichtige Vorgaben zu Ruhepausen, Höchstarbeitszeiten und das Verbot zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu finden. Der Arbeitgeber sollte darauf hinweisen, dass das Arbeitszeitgesetz gilt. Wirklich kontrollieren kann er freilich nicht, ob der Angestellte die Abrechnung am Freitag oder am Samstag erledigt. Ideal ist es, wenn die Arbeitszeiten auch im Home Office erfasst werden, damit sichert sich der Arbeitgeber rechtlich ab. Hierbei müssen auch Regelungen zu Überstunden und deren Abgeltung getroffen werden.
  • Arbeitsschutz
    Der Arbeitsschutz muss auch im Home Office gewährleistet werden. Das heißt, dass eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden muss, zu der dem Arbeitgeber Zugang zur Wohnung zu gewähren ist. Meist wird aber eine genaue Befragung zu den Umständen des Arbeitens zu Hause für ausreichend erachtet. Außerdem wird der Mitarbeiter genau in die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel unterwiesen. Des Weiteren muss der Arbeitgeber auch die arbeitsmedizinische Vorsorge sicherstellen. Vereinbarungen zum Arbeitsschutz sollten im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden, damit sie nachprüfbar sind.
  • Mobile Arbeit und Mitbestimmungsrechte
    Betriebsräte haben das Recht, bei der Gestaltung der mobilen Arbeit mitzubestimmen. Dafür wurde eigens ein neuer Paragraf in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen. Der Arbeitgeber kann aber immer noch darüber bestimmen, ob eine mobile Arbeit möglich ist, der Betriebsrat stimmt nur über die Ausgestaltung der mobilen Arbeit mit ab. Dabei geht es zum Beispiel um den zeitlichen Umfang der Arbeit, um Arbeitszeiten bzw. deren Beginn und Ende sowie um Orte, an denen mobil gearbeitet werden darf. Des Weiteren hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht, wenn es um die Zeiten geht, in denen der Angestellte tatsächlich im Unternehmen vor Ort sein muss. Der Betriebsrat stimmt darüber mit ab, wie die mobil Arbeitenden zu erreichen sein müssen und wie mit Arbeitsmitteln umzugehen ist. Auch Sicherheitsaspekte gehören zu den Themen, bei denen Betriebsräte ein Mitspracherecht haben. Dennoch dürfen sie längst nicht über alle Regelungen zum Home Office mitbestimmen.
  • Unfallversicherungsschutz
    Die gesetzliche Unfallversicherung gilt auch bei einer Arbeit im Home Office. Hierfür wurde das Betriebsrätemodernisierungsgesetz neu beschlossen bzw. wurde eine entsprechende Anpassung vorgenommen. Demnach gelten nun im Home Office die gleichen Vorgaben wie auch zu im Büro. Wer sich nun auf dem Gang in die Küche und dort zur Kaffeemaschine verletzt, ist auch im Home Office versichert. Das gilt auch für einen Weg, der der Nahrungsaufnahme dient oder für Wege, die für den Heimarbeitenden nötig werden, um die Kinder außer Haus betreuen zu lassen. Der Unfallversicherungsschutz im Home Office ist damit dem Schutz im Unternehmen gleichgestellt, was lange Zeit ein strittiger Punkt war.

Genaue Festlegungen wichtig

Für Arbeitgeber ist das Home Office nicht unbedingt ein erstrebenswerter Zustand. Auch wenn es natürlich eine enorme Kostenersparnis bedeuten kann, wenn der Angestellte kein Büro im Unternehmen braucht, selbst wenn die Mitarbeiter bei einer Arbeit von zu Hause aus häufig motivierter sind. Gleichzeitig sind sie aber weniger verfügbar und die Kontrollmöglichkeiten über deren Tätigkeit und die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit sind gering. Wichtig ist, dass sich Arbeitgeber rundum absichern und dass es entsprechende Vereinbarungen zur Arbeit im Home Office gibt. Dabei sollten die Regelungen möglichst konkret festgeschrieben werden, was im Idealfall über den Arbeitsvertrag geschieht. Dort sollten unter anderem diese Punkte erfasst werden:

  • zeitlicher Umfang der Tätigkeit
  • Erreichbarkeit im Home Office
  • Dokumentationspflicht und deren Übertragung auf den Mitarbeiter
  • Regelungen zu selbstbestimmten Überstunden
  • Verbot der Nutzung privater Arbeitsmittel aus Gründen des Unfallschutzes
  • Vereinbarung eines Zutrittsrechtes zum heimischen Arbeitsplatz
  • Regelungen zur Einhaltung von Datenschutzvorgaben
Share
Autor: Veröffentlichung durch Stefan Oberhauser
Veröffentlicht in: Ratgeber
Tags:

Das könnte Sie ebenfalls interessieren