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Wer braucht einen Treppenlift?

Die Installation eines Treppenliftes kann für einige Menschen eine große Erleichterung darstellen. Sei es aufgrund von Alter, Unfällen oder Krankheiten, für manche Personen stellt das Besteigen von Treppen eine große Herausforderung dar. Oftmals wäre auch ein Sturz mit einem großen Verletzungsrisiko verbunden. Glücklicherweise ist die Nachrüstung von einem Treppenlift bei vielen Wohnungen möglich. Dafür kann zudem ein Zuschuss beantragt werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt.

Der Einbau eines Treppenliftes ist bei vielen Wohnungen möglich.

Ein Treppenlift hilft körperlich eingeschränkten Personen im Alltag. (Bild: themorningstudio@gmail.com / clipdealer.de)

Wann lohnt sich ein Treppenlift?

Menschen mit körperlichen Einschränkungen stoßen im Alltag oftmals auf Probleme, was die Mobilität betrifft. Insbesondere Treppen können ein schwer überwindbares Hindernis darstellen. Dabei schafft ein Treppenlift Abhilfe. Ein solcher kann für verschiedene Personen eine große Erleichterung darstellen. Zum einen gilt dies klarerweise für Menschen, die speziell mit dem Erklimmen von Treppen große Probleme haben. Ursachen dafür können etwa Erkrankungen wie Arthrose sein, die unter anderem zu Knieschmerzen beim Treppensteigen führen. In solchen Fällen ist es wichtig, die Gelenke nicht zu sehr zu belasten.

Doch auch Personen mit Kreislaufproblemen oder altersbedingt eingeschränkter Mobilität profitieren von einem Treppenlift. Vor allem wenn die Verletzungsgefahr im Falle eines Sturzes erhöht ist, stellt ein Treppenlift also auch eine gewisse Vorbeugung dar. Etwa bei einer Osteoporose ist die Gefahr von Knochenbrüchen deutlich erhöht. Personen, die vielleicht schon einen schweren Sturz erlitten haben oder aufgrund eines Unfalls eine allgemein schlechte Grundkondition haben, trauen sich oft auch nicht mehr, die Treppen zu benutzen.

Bauliche Voraussetzungen für einen Treppenlift

Um einen Treppenlift einbauen zu können, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Grundsätzlich kann er bei geraden, als auch kurvigen Treppen realisiert werden; die Schienen werden individuell an die jeweilige Form der Treppe angepasst. Allerdings ist die Montage bei einem geraden Treppenverlauf am unkompliziertesten.

Platzbedarf

Wie viel Platz von einem Treppenlift beansprucht wird, ist abhängig von der Bauart. Ein Sitzlift benötigt in fahrbereitem Zustand etwa 50 bis 60 Zentimeter, wenn er zusammengeklappt ist nur 30 Zentimeter. Bei Hub- oder Plattformliften sind es 60 bis 90 Zentimeter (fahrbereit) bzw. 40 Zentimeter (zusammengeklappt).

Lichtraumprofil

Als Lichtraumprofil wird der „lichte Raum“ einer Treppe, also der unverbaute Bereich, bezeichnet. Dieser ist wichtig für die ungehinderte Benutzung. Dementsprechend gibt es eine lichte Durchgangshöhe und eine lichte Durchgangsbreite, welche je gesetzlich vorgegeben sind. Die DIN 18065 sieht eine Mindestdurchgangshöhe von zwei Metern vor. Diese wird von der Stufenvorderkante nach oben gemessen. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen ist die Mindestdurchgangsbreite 80 Zentimeter für baurechtlich notwendige Treppen (bei zusätzlichen Treppen 50 Zentimeter).

Diese Bestimmungen sind beim Einbau eines Treppenliftes zu beachten. Ein solcher darf nämlich die gesetzlichen Vorgaben in der Höhe um maximal 50 Zentimeter und in der Breite um maximal 20 Zentimeter verringern, je bezogen auf die Schiene.

Zuschuss durch Pflegekasse

Der Einbau eines Treppenliftes ist mitunter eine kostspielige Angelegenheit. Dafür kann in Deutschland ein Zuschuss für die barrierefreie Gestaltung des Wohnraumes von der Pflegekasse gewährt werden. Verfügt man über einen Pflegegrad, so ist es möglich, einen Zuschuss in Höhe von 4 000 Euro pro Person zu beantragen. Die maximale Förderung beläuft sich auf 16 000 Euro für vier Personen.

Ein Treppenlift hilft Menschen, die aus verschiedenen Gründen Probleme mit dem Treppensteigen haben, im Alltag zurechtzukommen und dieses Hindernis zu überwinden.

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