Die Grundstücksmauer zählt praktisch zum Zubehör des Grundstücks, so wie etwa ein Gerätehäuschen. Daher sind Schäden auch nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
WohngebaeudeversicherungDie Grundstücksmauer zählt praktisch zum Zubehör des Grundstücks, so wie etwa ein Gerätehäuschen. Daher sind Schäden auch nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
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