
Wer ein Gartenhaus lediglich als nützlichen Schuppen für Outdoor-Utensilien nutzt, denkt zumeist nicht an das Baurecht. Doch ab einer bestimmten Größe sind Gartenhäuser, Schuppen und Lauben genehmigungspflichtig. Ganz gleich, auf welche Weise sie genutzt werden.
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